Am Donnerstagabend (16.07.) wurde ein Radfahrer bei einem Verkehrsunfall leicht verletzt. Der 40-Jährige war gegen 19:05 Uhr mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg der Rheinallee unterwegs gewesen. An der Einmündung Rheinallee/Breslauer Straße prallte er gegen ein Verkehrszeichen. Während der Unfallaufnahme stellten die Polizeibeamten Alkoholgeruch beim Leichtverletzten fest. Ein Vortest ergab einen Wert von mehr als drei Promille. Er musste sich einer Blutprobe unterziehen. Ein Rettungswagen transportierte den Verletzten in ein Krankenhaus.
Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt. Stürze unter Alkoholeinfluss enden für Radler nicht selten tödlich oder mit schweren Verletzungen. Viele Führerscheininhaber sind der Meinung, dass sie Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dies ist ein Irrtum: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist in solchen Fällen ein Strafverfahren fällig, in denen so genannte Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Sturz, Verkehrsunfall oder ähnliches) gezeigt werden.
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