Fahren unter Einfluss alkoholischer Getränke
Am Samstag, 18.07.2020, wurde gegen 02:00 Uhr in Ahlhorn auf der Wildeshauser Straße ein Pkw mit Cloppenburger Kennzeichen auf Grund seiner Fahrweise angehalten und kontrolliert. Das Fahrzeug war den Beamten aufgefallen, weil es auf der Wildeshauser Straße in leichter Schlangenlinie fuhr.
Bei der Kontrolle des 33 Jahre alten Fahrzeugführers aus Ahlhorn wurde Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Atemalkoholwert von 1,5 Promille. Aus diesem Grund wurde die Entnahme einer Blutprobe und die Beschlagnahme seiner Fahrerlaubnis angeordnet. Dem 33 Jahre alten Pkw-Fahrer wurde das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge bis zu einer richterlichen Entscheidung untersagt. Zudem wurde der Fahrzeugschlüssel zur Verhinderung einer möglichen Weiterfahrt sichergestellt.
Den 33jährigen erwartet jetzt ein Strafverfahren und ein längerer Fahrerlaubnisentzug.
Verkehrsunfallverursachung unter Einfluss berauschender Mittel
Am Freitag, 17.07.2020 kam es gegen 21.40 Uhr auf der A 28 in Höhe der Anschlussstelle Delmenhorst-Deichhorst in Richtung des Autobahndreiecks Stuhr zu einem Verkehrsunfall zwischen einen Kleintransporter und einem Pkw.
Der 47 Jahre alter Fahrer eines Kleintransporters aus dem Landkreis Oldenburg befuhr den Hauptfahrstreifen in Richtung Dreieck Stuhr mit einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/h. Eine 25 Jahre alte Pkw-Fahrerin aus Schortens befuhr den Überholfahrsteifen, um den Kleintransporter zu überholen. Während des Überholvorganges geriet der Kleintransporter auf den Überholfahrstreifen und es kam zu einer seitlichen Berührung zwischen den beiden Fahrzeugen.
Im Rahmen der Unfallaufnahme wurden beim Fahrzeugführer des Kleintransporters Anzeichen für eine Beeinflussung auf berauschende Mittel festgestellt. Ein ebenfalls bei der Unfallaufnahme anwesender Zeuge gab an, dass der Kleintransporterfahrer bereits vorher in leichter Schlangenlinie gefahren sei. Ein durchgeführter Drogenvortest bestätigte die Vermutung der Beamten. Dem Fahrzeugführer wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde zudem die Beschlagnahme der Fahrerlaubnis angeordnet. Im Rahmen einer durchgeführten Durchsuchung des Fahrers konnte zudem eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden werden. Dieses wurde ebenfalls beschlagnahmt.
Gegen den Fahrzeugführer wurde ein umfassendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Sachschaden des Verkehrsunfalls beläuft sich auf ca. 2.000,- Euro.
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