Ausgerechnet vor einem Streifenwagen fuhr ein Mofafahrer in der Nacht zum Sonntag in Schlangenlinien über L551. Bei der anschließenden Kontrolle des 39-jährigen Dülmeners konnten die Polizisten feststellen, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Im weiteren Verlauf der Kontrolle stellte sich noch heraus, dass er zudem zuvor Drogen konsumiert hatte. Auch besitzt der Beschuldigte nicht die erforderliche Fahrerlaubnis zum Fahren des Motorrollers. Ihm wurden Blutproben entnommen und die Weiterfahrt mit dem Motorroller untersagt. Strafverfahren wegen Fahren unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurden eingeleitet.
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