E-Scooter gehören mittlerweile zum Rostocker Stadtbild. Die Polizei stellt jedoch vereinzelte Verstöße bei der Nutzung der Fahrzeuge fest, wie im folgenden Fall.
Am 20. Juli kontrollierten die Polizeibeamten in Rostock Brinckmansdorf den Fahrer eines E-Scooters. Der 32-jährige Fahrer deutscher Herkunft wurde kontrolliert, da sich keine Versicherungskennzeichnung an dem Fahrzeug befand. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass der Roller schneller als die erlaubten 20 km fahren kann. Damit ist er nicht mehr für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h muss zudem ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung vorliegen. Diese konnte der 32-Jährige ebenfalls nicht vorweisen. Ein Typenschild, auf dem die Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr vermerkt ist, war ebenso nicht auf dem E-Scooter angebracht. Die Polizei nahm Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Führerschein, Verstoßes gegen die Zulassungspflicht und das Pflichtversicherungsgesetz auf.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass es sich bei E-Scootern und ein Kraftfahrzeug handelt, offiziell Elektrokleinstfahrzeuge genannt, für das ach die entsprechenden Regelungen gelten. Die Roller müssen beispielsweise mit einer Betriebserlaubnis und einer Haftpflichtversicherung ausgestattet sein. Letztere ist anhand einer befestigten Plakette erkennbar.
Nutzen Sie für die Fahrt den Fahrradweg. Ist kein Fahrradweg vorhanden, nutzen Sie die Fahrbahn. Bewegen Sie sich jedoch erst im dichteren Straßenverkehr, wenn Sie sich sicher im Umgang mit dem Fahrzeug fühlen. Das Tragen eines Helms ist keine Pflicht, aber die Polizei empfiehlt trotzdem: Schützen Sie sich vor Unfällen, die auch schon bei geringem Tempo erhebliche Folgen haben können und tragen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit einen Helm. Während der Fahrt mit dem E-Scooter ist die Nutzung des Handys untersagt.
Auch bei dem Genuss von Alkohol sollten Sie bedenken: Bei E-Scootern gelten die gleichen Regelungen wie bei Kraftfahrzeugen. Wer mit einem Alkoholgehalt zwischen 0,5 bis 1,09 Promille mit einem E-Scooter fährt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldbescheid sieht in der Regel wie folgt aus: 500 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Bei mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut handelt es sich bereits um eine Straftat. Aber auch geringe Promillewerte können Folgen haben.
Ab einem Wert von 0,3 Promille kann ebenso bereits eine Straftat vorliegen, sobald alkoholtypische Ausfallerscheinungen durch die Polizei festgestellt werden. Es drohen eine Geldstrafe und im Falle eines wiederholten Verstoßes sogar eine Freiheitsstrafe. In diesem Fall wird dem Fahrer die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate, beim Verursachen eines Unfalls für mindestens 12 Monate, entzogen. Für Fahranfänger besteht Alkoholverbot beim Fahren eines E-Scooters.
Die Polizei Rostock wünscht Ihnen in diesem Sinne eine gute und sichere Fahrt.
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