Am Freitagabend des 31.07.2020, gegen 17.40 Uhr, traf eine Streifenwagenbesatzung der Hildener Polizei, auf der Forststraße in Hilden, eine Fahrradfahrerin an, die erkennbar nicht in der Lage war, ihr Velo sicher zu führen. Deutliche Schlangenlinien in der Fahrweise führten zur Kontrolle der 38-jährigen Fahrradfahrerin aus Hilden. Dabei bestätigte sich der Verdacht einer Alkoholisierung sehr schnell. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von rund 3,3 Promille (1,66 mg/l).
Die Hildener Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt gegen die Fahrradfahrerin ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte die Beschuldigte ihren Heimweg zu Fuß antreten. Ihr wurde bis zur vollständigen Ausnüchterung jedes weitere Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ausdrücklich untersagt.
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