Alkoholisierte Seniorin fährt nach Unfall unbeirrt weiter

Am Montag (24.08.), gegen 20 Uhr, fiel eine ältere Dame durch ihre eigenwillige Fahrweise auf, bei der sie am Grefrather Weg mindestens zwei am Straßenrand geparkte Autos beschädigte. Was die über 70-Jährige nicht ahnte war, dass im Wagen hinter ihr eine Polizeibeamtin saß, die in ihrer Freizeit Besorgungen erledigte. Die Ordnungshüterin verständigte unmittelbar ihre Kollegen und folgte der vorausfahrenden Unfallverursacherin bis die Unterstützung eintraf.

Der Grund für die unsichere Fahrweise war offenbar nicht im Alter der Autofahrerin begründet; die Dame schien leicht alkoholisiert zu sein, was ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte.

Letztlich endete ihre Fahrt mit einer Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss und Unfallflucht. Eine Blutprobe zur Beweisführung vor Gericht wurde entnommen und der Führerschein sichergestellt. Die Halter der beschädigten Fahrzeuge erhielten Kenntnis.

Die Polizei informiert: Was viele nicht wissen ist, dass schon bei 0,3 Promille einen Autofahrer eine Strafanzeige und der Entzug der Fahrerlaubnis erwarten können, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen, man zum Beispiel einen Verkehrsunfall verursacht.

Darüber hinaus handelt es sich um eine Straftat, wenn man sich als Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall einfach vom Ort entfernt, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen. Achtung: Hier reicht der handgeschriebene Zettel an der Windschutzscheibe nicht aus!

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