Gießen: Ein Hinweiszettel reicht nicht aus
Ein Hinweiszettel reicht nach einer Unfallflucht nicht aus. Grundsätzlich wird in solchen Fällen ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht eingeleitet. Diese Erfahrung musste dieses Jahr ein über 40-jähriger Autofahrer aus dem Landkreis machen. Er musste in den letzten Tagen seinen Führerschein abgeben.
Was war passiert?
In der Nähe des Schiffenberger Wegs kam es Anfang des Jahres zu einer Verkehrsunfallflucht. Ein zunächst unbekannter Verkehrsteilnehmer hatte offenbar einen geparkten Mittelklassewagen touchiert. Der Verursacher hinterließ offenbar an dem Fahrzeug eine Nachricht und fuhr davon. Die Ermittlungen führten schnell zu dem Verursacher, welcher den Unfall einräumte. Er glaubte mit dem Hinweiszettel der gesetzlich festgelegten Feststellungspflicht nachgekommen zu sein. Da irrte er sich allerdings und die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein.
Folge: Führerschein beschlagnahmt
Im August vollstreckten die Unfallfluchtermittler der Polizei Gießen einen Beschluss des Amtsgerichts Gießen. Die Beamten beschlagnahmten den Führerschein des Autofahrers. Auf ihn kommt ein Gerichtsverfahren zu, in dem geprüft wird, wie lange der Beschuldigte noch auf seine Fahrerlaubnis verzichten muss.
Die Polizei rät:
Bei jedem noch so kleinen Unfallschaden und der Abwesenheit des Unfallgegners sollte die Polizei verständigt werden. Nur so sparen Sie sich eine Menge unnötigen Ärger. Falls Sie einen Unfall oder eine Unfallflucht beobachten, dann stellen sie sich bitte als Zeuge zur Verfügung. Denn auch Sie möchten in solchen Fällen nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Eine Unfallflucht ist und bleibt unfair!
Sabine Richter
Pressesprecherin
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