Ein stark alkoholisierter Mann klingelte am Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof, konnte aber aufgrund seiner Alkoholisierung von über 2,5 Promille keinen Grund hierfür nennen. Er wurde in Schutzgewahrsam genommen. Sein Personalausweis, bei welchem es sich um eine Fälschung handelte, wurde sichergestellt, ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Nach erfolgter Ausnüchterung wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt. Nun suchte er umgehend die Sicherheitswache am Hauptbahnhof auf, um hier den vermeintlichen Diebstahl seines Personalausweises anzuzeigen. Dieser befand sich mittlerweile jedoch als Beweismittel an dessen Strafakte.
Am 29.08.2020 gegen 06:45 Uhr klingelte ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger beim Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof. Bundespolizisten nahmen den Mann in Empfang und fragten ihn, was man für ihn tun könne. Der 36-Jährige konnte hierauf keine verständliche Antwort geben, augenscheinlich war er stark alkoholisiert. Im Laufe des Gesprächs wurde er zunehmend aggressiver, außerdem zeigte er starke alkoholbedingte Ausfallerscheinungen.
Die Beamten boten ihm einen freiwilligen Atemalkoholtest an, dieser ergab einen Wert von über 2,5 Promille. Aufgrund der durch die Alkoholisierung nicht mehr gegebenen Wegefähigkeit wurde der Mann zu seinem eigenen Schutz in Gewahrsam genommen.
Zu seinen Personalien wollte er keine Angaben machen, woraufhin er durch die eingesetzten Bundespolizisten nach einem Ausweisdokument durchsucht wurde.
Es konnte ein vermeintlicher Personalausweis aufgefunden werden, dieser war jedoch gefälscht.
Der gefälschte Ausweis wurde sichergestellt, gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.
Nachdem der Mann ausgenüchtert hatte, wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
Doch damit nicht genug: Der 37-Jährige suchte nun die ebenfalls am Hauptbahnhof sich befindende gemeinsame Sicherheitswache von Bundes- und Landespolizei auf und wollte hier nun den Diebstahl seines Personalausweises beanzeigen. Nachdem ihm durch die Beamten erklärt worden war, dass es sich bei dem vermeintlichen Diebstahl um eine Sicherstellung gehandelt hätte, er mittels Unterschrift nach erfolgter Ausnüchterung der Sicherstellung zugestimmt hätte und der Ausweis Beweismittel im Strafverfahren sei, verließ dieser wieder die Sicherheitswache.
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