Für zwei Männer (48, 26) endete der vergangene Sonntag hinter Gittern. Nach der Festnahme landeten beide in der Justizvollzugsanstalt und verbüßen nun dort Ersatzfreiheitsstrafen.
Der 48-Jährige saß in einem Transporter, mit dem er zuvor aus Polen eingereist und in Richtung Bautzen unterwegs war. Gegen 03.30 Uhr kam dann die Bundespolizei ins Spiel, die ihn auf dem Autobahnrastplatz Wiesaer Forst anhielt und kontrollierte. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass gleich zwei Haftbefehle auf den Namen des polnischen Bürgers ausgestellt waren. In beiden Fällen hatte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken auch die Fahndungsausschreibungen veranlasst. Der Verurteilte hatte gegenüber dem Amtsgericht Saarbrücken wegen Trunkenheit im Verkehr noch eine Geldstrafe i. H. v. 600,00 Euro, gegenüber dem Amtsgericht Merzig wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis i. H. v. 300,00 Euro offen. Letztlich scheiterte die sofortige Bezahlung an den fehlenden finanziellen Mitteln. Bevor er deshalb an die Justizbeamten übergeben werden sollte, schauten sich die Bundespolizisten seine Reisetasche an. Dabei wurden sie über Etwas in Folie eingewickeltes stutzig. Auf Nachfrage erklärte der Festgenommene, dabei handele es sich um Verdorbenes, was sofort weggeworfen werden könne. Ein genauer Blick überführte das "Verdorbene" dann jedoch als Cannabis (fünf Gramm). Nach der Beschlagnahme des Stoffes war also auch noch eine Anzeige wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln zu fertigen.
Auch dem 26-Jährigen aus Görlitz fehlte das notwendige Kleingeld. Er hätte 600,00 Euro zahlen müssen. Damit wäre die vom Amtsgericht Zittau wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz angeordnete Geldstrafe erledigt gewesen. So aber ging es mit dem Mann per Streifenwagen der Bundespolizei vom Görlitzer Stadtpark nach der Kontrolle, die gegen 23.55 Uhr stattfand, direkt zum Postplatz, wo später hinter ihm die Gefängnistür ins Schloss fiel.
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