Betrunkene Autofahrerin an Auffahrunfall beteiligt

Am Samstag (05.09.), um kurz vor 20 Uhr, ereignete sich ein Verkehrsunfall an der Kreuzung Moerser Straße / Necklenbroicher Straße. Nach derzeitigen Erkenntnissen der Polizei und korrespondierenden Zeugenaussagen, fuhr eine 45-jährige Meerbuscherin mit ihrem Auto an der dortigen Ampel einem wartenden Kleinkraftrad auf. Der Kradfahrer und seine Sozia stürzten und zogen sich leichte Verletzungen zu. Gegenüber der Polizei herrschte zunächst Uneinigkeit, ob die Ampel grün oder rot gezeigt habe. Doch die Ursache des Auffahrunfalls dürfte vermutlich viel eher in der erheblichen Alkoholisierung der Autofahrerin begründet liegen. Der Wert eines Atemalkoholtests lag weit über dem Grenzwert, bei dem eine absolute Fahruntauglichkeit angenommen wird. Die Dame musste die Polizisten dementsprechend zur Wache begleiten, wo ein Arzt eine Blutprobe als späteren Beweis im Strafverfahren entnahm. Der Führerschein wurde sichergestellt und das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt. Die Polizisten fertigten eine Verkehrsvergehensanzeige.

Im vorliegenden Fall lag der Alkoholisierungsgrad so deutlich über dem Erlaubten, dass die Strafbarkeit des Handelns recht offensichtlich ist, aber wussten Sie, dass schon bei 0,3 Promille einen Autofahrer eine Strafanzeige und der Entzug der Fahrerlaubnis erwarten können, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen, man zum Beispiel einen Verkehrsunfall verursacht?

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