Auffahrunfall unter Alkoholeinfluss – Heiligenhaus – 2009064

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Am Samstagnachmittag des 12.09.2020, gegen 16.10 Uhr, befuhr eine 59-jährige Frau aus Velbert, mit einem dunkelgrünen PKW VW Golf, die Pinner Straße in Heiligenhaus, aus Fahrtrichtung Velbert kommend in Richtung Hetterscheidt. An der beampelten Ausfahrt der A44 bemerkte sie zu spät, dass der gleichaltrige Fahrer eines vorausfahrenden braunen PKW BMW X1 aus Velbert vor Rotlicht zeigender Ampel verkehrsbedingt stoppte. Mit Wucht prallte der Golf auf das Heck des X1. Hierbei entstand glücklicher Weise kein Personenschaden, jedoch ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von mindestens 4.500,- Euro.

Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft der 59-jährigen Unfallverursacherin fest. Einen angebotenen Alkoholtest durchzuführen, war die Velberterin nicht in der Lage. Daraufhin leitete die Polizei ein Strafverfahren, wegen Trunkenheitsfahrt mit Verkehrsgefährdung (§ 315c StGB), gegen die VW-Fahrerin ein. Die ärztliche Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein der Beschuldigten stellten die Beamten sicher. Dieser wurde zudem jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge bis auf weiteres ausdrücklich untersagt.

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