Drogen- und Alkoholbeeinflussung sowie weitere Verstöße bei Kontrolle der Polizei festgestellt

Nach Verkehrskontrollen am Montagmorgen zwischen 05:30 Uhr und 13:00 Uhr veranlasste die Polizei vier Blutentnahmen. Rund 128 Fahrzeuge kontrollierten die Polizistinnen und Polizisten unter Beachtung der Corona-Regelungen in den 7,5 Stunden im Bereich eines Parkplatzes in der Hauptstraße.

Bei zwei Autofahrern verlief ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest positiv und bei einem weiteren Autofahrer ergaben sich im Rahmen der Kontrolle ebenfalls Hinweise auf eine Drogenbeeinflussung. Darüber hinaus ergab ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bei einem Autofahrer einen Wert von rund 0,7 Promille. Die Polizei leitete daraufhin Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und veranlasste die Entnahme von Blutproben. Hinzu kamen 13 Verstöße aufgrund von Tuning am Fahrzeug und fünf weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten, unter anderem wegen nicht angelegter Sicherheitsgurte.

Allein im Jahr 2019 waren 126 Fahrerinnen und Fahrer bei Polizeikontrollen im Landkreis Osterholz durch Alkohol oder Drogen beeinflusst, davon wurden 59 Personen in Unfälle verwickelt. "Wir möchten durch solche Kontrollen ungeeignete Fahrerinnen und Fahrer erkennen und dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit im Straßenverkehr erhöhen", so Ann-Kathrin Stuwe, polizeiliche Einsatzleiterin.

Auch auf die hohen Kosten, die nach solch einem Kontrollergebnis auf die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer zukommen können, weisen die Beamtinnen und Beamten hin. Wird ein berauschendes Mittel im Blut nachgewiesen, drohen nicht nur ein Bußgeld von 500 Euro bis 1500 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten, sondern regelmäßig kommen Verfahrenskosten in Höhe von rund 300 Euro hinzu. Eine Beeinflussung durch Drogen im Straßenverkehr kann unter Umständen auch zu einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis führen. In diesem Fall drohen weitere Folgekosten.

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