200929-3-K/Lev Wachsamkeit im Lebensumfeld ist effektiver Schutz gegen Trickbetrüger

Ein Kölner (29) und ein Leverkusener (36) haben am Montagnachmittag (28. September) in zwei verschiedenen Betrugsfällen gezeigt, dass wechselseitige Wachsamkeit ein effektiver Schutz gegen die gemeinen Machenschaften von Trickbetrügern ist. Der aufmerksame 36-Jährige sorgte dafür, dass eine Kölnerin (63) mehrere tausend Euro zurückbekam. Der zweite Zeuge hatte drei Verdächtige an der Wohnung seiner Nachbarin (86) bemerkt und klingelte bei ihr. Dadurch verschreckte er das Betrügerpaar. Die Täter flüchteten umgehend aus der Wohnung. Polizisten stellten wenig später während der Fahndung die Personalien von drei Tatverdächtigen (m32, w26, m21) fest. "Wachsamkeit und Unterstützung im Lebensumfeld kann vor großem Schaden schützen, das zeigen diese beiden Fälle", bilanziert der Erste Kriminalhauptkommissar Detlef Höll, Leiter des Kriminalkommissariats 25.

Am Montagnachmittag nahm der 36 Jahre alte Taxifahrer im Stadtteil Sülz mehrere tausend Euro von einer Kölnerin (63) in Empfang. Er sollte das Geld an einer Adresse in Ostdeutschland übergeben. Auf der Fahrt wurde er stutzig und alarmierte die Polizei, die das Bargeld sicherstellte. Schnell stellte sich heraus, dass die Geldgeberin Opfer von Betrügern geworden war. Ein angeblicher Angehöriger hatte sie bezüglich eines Hauskaufs um Hilfe gebeten. "Es handelt sich hier um einen recht typischen Enkeltrick, den die Betrüger immer wieder in unterschiedlichen Varianten durchführen. Häufig geht es um den Kauf von Immobilien, einen teuren Krankenhausaufenthalt oder um Geldforderungen nach einem Verkehrsunfall", ergänzt der Kommissariatsleiter.

Gegen 14.30 Uhr beobachtete der 29-Jährige gemeinsam mit seiner Mutter (56) zwei Männer und eine Frau, die sich auffällig vor dem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Weiden verhielten. Während ein Verdächtiger vor dem Haus blieb, ging ein Pärchen hinein und schellte an der Wohnungstür der betagten Nachbarin (86). Mit einem Kuchen in der Hand stellten sich die beiden Betrüger als neue Nachbarn vor und verlangten hineingelassen zu werden. Nach der Flucht der Täter war die Geschädigte nicht in der Lage festzustellen, ob in ihrer Wohnung etwas fehlt. Die Ermittler des zuständigen Kriminalkommissariats gehen jedoch davon aus, dass der Zeuge durch sein Handeln "Schlimmeres" verhindert hat. (he/kk)

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