++ Unter Drogen auf der Autobahn unterwegs ++ Transporter kracht gegen Baum – Fahrer schwer verletzt ++

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++ Unter Drogen auf der Autobahn unterwegs ++

Heidenau A1 - Beamte der Autobahnpolizei Sittensen stellten in der Nacht zum Sonntag einen 21-jährigen Fahrer fest, welcher augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Dieser war zuvor mit seinem PKW auf der Autobahn in Richtung Bremen unterwegs. Im Rahmen der Kontrolle konnte der Anfangsverdacht durch einen Urintest bestätigt werden. Somit war die Fahrt für den jungen Mann auf dem Parkplatz Stellheide beendet. Es folgte die Entnahme einer Blutprobe sowie Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens. Neben einer empfindlichen Geldstrafe muss er auch mit einem Fahrverbot rechnen. Auch muss er sich auf eine Anhörung, sowie weitere Maßnahmen von der Führerscheinstelle einstellen, welche in solchen Fällen regelmäßig von der Polizei informiert wird.

++ Transporter kracht gegen Baum - Fahrer schwer verletzt ++

Wohnste - In den frühen Morgenstunden des Sonntages verunfallte ein 32-jähriger Fahrer eines Kleintransporters und zog sich schwere Verletzungen zu. Zwischen der Landesstraße 130 und Klein Wohnste, kam der Fahrer in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab. Hier touchierte er ein Verkehrsschild und prallte im Anschluss gegen einen Baum. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Fahrzeugführer schwer verletzt und konnte durch die alarmierten Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr aus dem Fahrzeug befreit und dem Rettungsdienst übergeben werden. Da sich im Rahmen der Unfallaufnahme Anzeichen auf eine Alkoholbeeinflussung ergaben, geht die Polizei nach derzeitigem Ermittlungsstand davon aus, dass diese Beeinflussung unfallursächlich sein dürfte. Zum Zwecke der Rettungsmaßnahmen und polizeiliche Unfallaufnahme musste die K131 für etwa 2 Stunden voll gesperrt werden. Die Polizei beziffert den entstandenen Sachschaden mit etwa 15.000 Euro. #Foto in der digitalen Pressemappe#

++ Polizei kontrolliert Fahrverbot für LKW ++

Um die Belieferung von Super- und Drogeriemärkten sicherzustellen, als auch Liefer- und Versorgungsengpässe zu vermeiden, beschlossen die Bundesländer zu Beginn der Corona-Krise, die Beschränkungen bzgl. des Sonntagsfahrverbots auszusetzen und nicht zu kontrollieren. So konnten LKW auch ohne Genehmigung, an Sonn- und Feiertagen entsprechende Güter transportieren. Dank dieser Ausnahmeregelung konnte die Versorgungslage in den zurückliegenden Monaten stabilisiert und den Umständen entsprechend angepasst werden. Da die Regelungen zum Sonntagsfahrverbot letztendlich dazu dienen, den Wochenendreiseverkehr zu entlasten, den Lärmpegel an diesen Tagen zu reduzieren und den Lkw-Fahrern entsprechende Ruhepausen zu ermöglichen, waren sich alle Bundesländer einig, dass es sich der Aufhebung dieser Regelungen um eine befristete Ausnahme handeln soll. Zum 01. September lebten somit die Fahrverbotsregelungen wieder auf, sodass LKW im gewerblichen Verkehr mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen, an Sonn- und Feiertagen, in der Zeit von 0-22 Uhr, nicht fahren dürfen. Lediglich frische Lebensmittel wie Milch, Frischfleisch und Fisch, als auch leicht verderbliches Obst und Gemüse können weiterhin ohne Ausnahmegenehmigung transportiert werden. Vor diesem Hintergrund führte die Autobahnpolizei Sittensen und die Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Rotenburg, am Wochenende verstärkt Kontrollen durch. Begleitet von einem Kamerateam mussten die Polizeibeamten eine Vielzahl von Verstößen gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot feststellen. In diesem Zusammenhang stellten die Beamten in mehreren Fällen fest, dass auf den Ladeflächen von LKW mit Kühlaufliegern keine verderbliche Ware, sondern Stahlkabelrollen, Stromverteilerkästen und Spielzeug transportiert wurden. Augenscheinlich sollte mit dem gewählten Transportfahrzeug der Anschein erweckt werden, dass frische Lebensmittel befördert werden. Das es sich bei solchen Transporten um widerrechtliche Beförderungen handelte war nicht von der Hand zu weisen. Auch wurden die Beamten mit Aussagen wie, "Ich wusste, dass ich nicht fahren darf, aber ich habe es mal versucht." konfrontiert. In den entsprechenden Fällen leitete die Polizei sogenannte Vermögensabschopfungsverfahren ein, wodurch der finanzielle Gewinn des Transportes durch die Bußgeldstelle einbehalten werden kann. Speditionen, welche sich nicht an die Regeln halten, verletzen nicht nur rechtliche Vorschriften zum Schutz der Allgemeinheit, sondern erschleichen sich zudem einen wirtschaftlichen Vorteil. "Widerrechtliche durchgeführte Transporte dürfen sich nicht lohnen!", stellte PHK Platen deutlich heraus. #Foto in der digitalen Pressemappe#

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
PHK Platen
Telefon: 04282 / 594 14 0
E-Mail: pressestelle(at)pi-row.polizei.niedersachsen.de