Schwerpunktkontrollen der Polizei – 18-Jähriger wird nach Fluchtversuch gestellt

Eine Vielzahl von Verstößen stellten Einsatzkräfte unseres Verkehrsdienstes bei Schwerpunktkontrollen im Laufe des Donnerstags fest. Drei Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eine Blutprobe wegen Alkohol am Steuer, 20 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Geschwindigkeitsverstößen, Handynutzung beim Fahren und diverser weiterer Verkehrsverstöße sowie 51 Verwarngelder sind das Ergebnis der mehrstündigen Kontrollen in mehreren Städten des Mühlenkreises, bei der rund 80 Fahrzeugführer sowie mehrere Radfahrer überprüft wurden.

Besonders negativ fiel ein 18-jähriger Bad Oeynhausener auf, als er gegen 15.40 Uhr auf der Weserstraße in einem Tempo-30-Bereich mit 45 Stundenkilometern gemessen wurde. Anstatt anzuhalten, missachtete er die Anhaltezeichen, "umfuhr" die Kontrollstelle, beschleunigte den BMW-Geländewagen rasant und flüchtete. Im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen konnte er nach rund anderthalb Kilometern Flucht in einer Seitenstraße - gerade als er Fuß weiter fliehen wollte - gestellt werden. Der Grund der Flucht stellte sich schnell heraus: Der junge Mann war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Markant: Dieser Tag wird ihm lange in Erinnerung bleiben: Es war sein 18. Geburtstag. Ihn erwartet nunmehr ein Strafverfahren. Auch die Fahrzeughalterin wurde mit einer Strafanzeige belegt.

Bereits gegen 14:20 Uhr passierte der Fahrer eines mir Fahrgästen besetzten Busses dieselbe Messstelle mit 17 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung. Aufgrund der Passagiere im Fahrzeug erhöht sich die Strafzumessung. Demnach erwartet den Mindener eine Geldstrafe von 160 Euro zuzüglich Verfahrenskosten. Ferner wird ein Punk in Flensburg eingetragen.

Um 18:40 Uhr fiel auf der Blücherstraße in der Nähe der Polizeiwache ein Mercedes-Fahrer auf. Im Rahmen der Kontrolle bemerkten die Beamten direkt einen penetranten Marihuanageruch aus dem Fahrzeug heraus. Des Weiteren zeigten sich beim 20-jährigen Bad Oeynhausener diverse körperliche Auffälligkeiten, welche auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum hindeuteten. Diese Verdachtsmomente erhärteten sich: Zum einen konnten im Fahrzeuginneren tatsächlich etwas Betäubungsmittel aufgefunden werden, außerdem schlug ein Drogenvortest positiv an. Es folgte eine Blutprobe. Neben einem Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln erwartet den jungen Fahrer auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mitsamt 500 Euro Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

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