"Fahrgast ohne Maske raucht in der S-Bahn." Was mit dieser Meldung des Triebfahrzeugführers an die Einsatzzentrale der Bundespolizei im Erdinger Moos am Samstagvormittag (7. November) begann, sollte mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beamtenbeleidigung sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen enden. Als Bundespolizisten einen 30-Jährigen nach Hinweis der Notfallleitstelle der DB AG in der S8 am Haltepunkt Flughafen kontrollierten, bedrohte und beleidigte der Aggressor die Beamten. Schließlich versuchte er auch noch, nach den Polizisten zu schlagen, was aber wohl aufgrund seines Zustands nicht von Erfolg gekrönt war. Die Beamten wiederum mussten dem Polen schließlich Handschellen anlegen und ihn zur Wache bringen, bevor sie den mit 3,59 Promille doch erheblich Alkoholisierten auf Weisung der Landshuter Staatsanwaltschaft nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß setzten.
Im Terminal unterwegs, um nach dem Rechten zu sehen, waren Bundespolizisten zum S-Bahnhaltepunkt gerufen worden. In der einfahrenden S8 aus Herrsching sollte sich ein Fahrgast weder an das Rauchverbot noch an das Maskentragegebot halten. Am Ort des Geschehens angekommen, fiel den Bundesbeamten unmittelbar ein 30-Jähriger ins Auge, der wie beschrieben ohne erforderliche Mund-Nase-Bedeckung in der Bahn saß. Also sprachen sie den Mann an. Dies aber gefiel dem jungen Herrn offensichtlich gar nicht. Er zeigte sich von Anfang an äußerst aggressiv, beleidigte und bedrohte die Beamten. Zudem spuckte der Angesprochene auch unentwegt auf den Boden und den Polizisten vor die Füße. Nachdem eine Personalienfeststellung zum einen an den sprachlichen Differenzen und zum anderen auch am orientierungslosen Zustand des Polen scheiterte und die Polizisten sich diverse unflätige Ausdrücke anhören mussten, entschieden die Beamten, den Fahrgast mit zur Wache zu nehmen. Da ging der sichtlich stark alkoholisierte 30-Jährige dann auch noch zum körperlichen Angriff über und versuchte nach den Beamten zu schlagen. Dies sollte auch auf dem Weg zur Wache noch anhalten, so dass die Beamten ihn fesseln mussten.
Dass der Pole wohl zu sehr dem Hochprozentigen gefrönt hatte, sollte ein auf der Wache durchgeführter Atemalkoholtest bestätigen und ein stattliches Ergebnis liefern: 3,59 Promille.
Nachdem der junge Mann sich auch auf der Wache nicht beruhigen wollte, quittierten die Bundespolizisten sein Verhalten mit Strafanzeigen wegen Widerstands gegen sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, des Versuchs der Körperverletzung und Beleidigung. Auf Weisung des zuständigen Staatsanwalts musste der Pole am Nachmittag nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen noch zur Blutentnahme und durfte anschließend wieder seines Weges ziehen. Neben den Strafanzeigen werden dem Wohnsitzlosen auch noch Bußgeldbescheide wegen des Verstoßes gegen das bayerische Landesinfektionsschutzgesetz und gegen das Bundesnichtraucherschutzgesetz "ins Haus flattern".
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Christian Köglmeier
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