Ein jugendlicher Rollerfahrer (14) hat während der Fahrt in Oberhausen mit einem Handy telefoniert. Bei einer Verkehrskontrolle hat sich herausgestellt, er besitzt nicht den erforderlichen Führerschein, er hatte Cannabis konsumiert und die Fahrzeugmiete nicht bezahlt. Jetzt erwarten ihn diverse Strafanzeigen.
Ein 14-jähriger und sein Sozius fuhren mit einem elektrischen Kleinkraftrad eines Oberhausener Energieunternehmens am 25.11.2020 um 10:20 Uhr auf der Duisburger Straße in Oberhausen. Da er dabei das Mobiltelefon nutzte, wurde er durch die Kollegen angehalten und überprüft. Es stellte sich heraus, dass der 14-jährige nicht im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse AM ist. Weiterhin wurde festgestellt, dass er Cannabis konsumiert hatte. Aufgrund dessen wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Er steht in Verdacht das Fahrzeug unbefugt in Gebrauch genommen zu haben. Er hatte nicht, wie vorgesehen, das Fahrzeug über eine App bezahlt und freigeschaltet.
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