BPOLI MD: Gesuchter Schwarzfahrer mit Drogen beschmiert Zugtoilette, äußert lautstark rechtsradikale Parolen, zeigt Hitlergruß und beleidigt Bundespolizisten

Am Samstag, den 5. Dezember 2020 informierte die Notfallleitstelle der Bahn die Bundespolizei in Halle gegen 12:30 Uhr über einen Schwarzfahrer in einem Intercityexpress. Der Zug war auf der Strecke München - Halle eingesetzt. Nach Ankunft im Hauptbahnhof Halle um 12:38 Uhr stand eine Streife der Bundespolizei auf Gleis 7 bereit und übernahm den 39-jährigen Mann. Der Deutsche besaß keine gültige Fahrkarte. Zudem wurde bekannt, dass er eine Toilette in dem Intercityexpress komplett mit roter Farbe und skurrilen Texten beschmiert hatte. Da eine Identitätsfeststellung auf dem Bahnsteig aufgrund des aufbrausenden und aggressiven Verhaltens des Deutschen nicht möglich war und er angab, keine Dokumente bei sich zu führen, brachten die Bundespolizisten ihn zur Dienststelle. Auf dem Weg dorthin, schrie er lautstark und mehrfach "Sieg Heil", hob den Arm zum verbotenen sogenannten Hitlergruß und beleidigte die Bundespolizisten mit ehrverletzenden Worten. Zudem bedrohte er sie mehrfach. Bei der sich anschließenden Durchsuchung fanden die Bundespolizisten in seiner Jackentasche noch eine geringe Menge an Drogen in Form von vermutlich Cannabis. Das Betäubungsmittel war in Aluminiumfolie eingewickelt. Es wurde sichergestellt. Durch die Überprüfung seiner Daten im polizeilichen Fahndungssystem wurde weiterhin bekannt, dass die Staatsanwaltschaft München die aktuelle Adresse des Mannes ersuchte. Die Behörde ermittelt wegen gemeinschaftlich begangener Sachbeschädigung gegen den Mann und wurde über seinen Aufenthaltsort in Kenntnis gesetzt. Da der Mann sich auch in der Dienststelle nicht beruhigte, wurde ein Notarzt angefordert. Dieser wies den Mann in eine entsprechende Klinik ein. Er erhält Strafanzeigen wegen der Leistungserschleichung, der Sachbeschädigung in der Zugtoilette, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigungen sowie Bedrohungen gegenüber den Bundespolizisten und eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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