Polizei muss bei nichtangezeigter Versammlung einschreiten – Mehrere Verstöße gegen Infektionsschutz –


09.12.2020, PP Oberbayern Süd
Polizei muss bei nichtangezeigter Versammlung einschreiten - Mehrere Verstöße gegen Infektionsschutz -
MIESBACH. Am frühen Dienstagabend, 08.12.2020, wurde der Polizeiinspektion Miesbach eine größere Personengruppe im Stadtgebiet mitgeteilt. Die Beamten stellten vor Ort etwa 30 Personen fest, die weder eine Mund-Nasen-Bedeckung trugen, noch die erforderlichen Mindestabstände einhielten. 14 Anzeigen nach der 9. Bayerischen Infektionsschutzverordnung, eine Anzeige wegen der Nichtanmeldung einer Versammlung sowie eine Anzeige wegen Widerstands gegen die Polizeibeamten wurden in diesem Zusammenhang erstattet.

Gegen 19.00 Uhr wurde der Polizeiinspektion Miesbach mitgeteilt, dass sich in Miesbach auf dem Rathausplatz eine größere Personengruppe aufhalten und keinerlei Mund-Nasen-Schutz tragen soll. Zudem sollen einige Teilnehmer Kerzen in der Hand gehalten haben.Die Überprüfung der Örtlichkeit durch eine Polizeistreife bestätigte diese Mitteilung. Es befanden sich rund 30 Personen, darunter auch Kinder, in einer Menschentraube im Bereich des Rathausplatzes. Einige hielten Liederzettel und Grablichter in der Hand. Keine der anwesenden Personen trug jedoch eine Mund-Nasen-Bedeckung und auch die erforderlichen Mindestabstände wurden nicht eingehalten. Auf Nachfrage gaben sie an, lediglich „spazieren zu gehen“.Nachdem sich angesprochene Personen in der Gruppe auf Ansprache der eingesetzten Beamten absolut unkooperativ zeigten, wurden Polizeikräfte der umliegenden Dienststellen angefordert. Die Personengruppe bewegte sich zwischenzeitlich weiter fort und kam den Anweisungen der Beamten nicht nach. Im weiteren Verlauf konnten mit Unterstützung der zwischenzeitlich eingetroffenen Polizeistreifen benachbarter Dienststellen die Personalien von durchwegs unkooperativen Teilnehmer der Versammlung festgestellt werden. In diesem Zusammenhang verweigerte ein 63-Jähriger vehement die Angabe seiner Personalien und leistete zudem Widerstand im Rahmen der Identitätsfeststellung. Die Beamten stellten die Personalien von anwesenden Personen fest. Insgesamt 14 Personen werden wegen Verstößen gegen die 9. Bayerische Infektionsschutzverordnung angezeigt. Die Anzeigen werden dem Landratsamt Miesbach als zuständige Verfolgungsbehörde zur Entscheidung über die Verhängung von Bußgeldern übersandt. Darüber hinaus wird Anzeige wegen einer nichtangezeigten Versammlung nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz erstattet.
Polizeipräsident Robert Kopp.
Polizeipräsident Robert Kopp: „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass manche Menschen immer noch mit Unverständnis und vereinzelt sogar aggressiv reagieren, wenn es um die notwendige Beachtung von Masken- und Abstandsregeln sowie coronabedingte Einschränkungen geht. Gerade bei fast 600 gemeldeten Todesfällen in den letzten 24 Stunden ist heute mehr als deutlich geworden, dass es hier um den Schutz der Gesundheit und die Rettung von Leben geht. Nur gemeinsam können wir diese zugegeben schwierige Zeit meistern. Das Verhalten der „Spaziergänger“ in Miesbach am gestrigen Abend war und ist mit dem aktuellen Infektionsgeschehen und der Rechtslage nicht vereinbar und auch nicht akzeptabel. Das sofortige und konsequente Einschreiten der Polizei war deshalb erforderlich und richtig. Die Polizeidienststellen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sind angewiesen, bei derartigen Sachverhalten immer sofort lageorientiert einzuschreiten, um damit vermeidbare Infektionsrisiken zu unterbinden. Auch die bisher Unbelehrbaren sollten sich dessen bewusst sein, dass die Ursache für die aktuellen Einschränkungen das Virus ist. Nur gemeinsam können wir diese schwierige Zeit meistern. Deshalb noch einmal mein Appell an alle, sich dringend an die geltenden Regeln zu halten und so Gesundheit zu schützen und Leben zu retten!“