10. Bayerische Infektionsschutzverordnung | Die Polizei überwacht weiterhin die Regeln im Kampf gegen die Coronapandemie | Resümme der 1. Nacht mit erweiterten Ausgangssperren
10.12.2020, PP Schwaben Süd/West
10. Bayerische Infektionsschutzverordnung | Die Polizei überwacht weiterhin die Regeln im Kampf gegen die Coronapandemie | Resümme der 1. Nacht mit erweiterten Ausgangssperren
PP SCHWABEN SÜD/WEST. Seit 09.12.2020 gilt die 10. BayInfSchVO. Durch das Innenministerium wurde erneut der Katastrophenfall ausgerufen. Vergangene Nacht galt erstmalig eine erweiterte Ausgangssperre in Teilbereichen des PP Schwaben Süd/West.
Landesweite Ausgangsbeschränkung
Die bisherige Kontaktbeschränkung im öffentlichen und privaten Raum geht in einer landesweiten Ausgangsbeschränkung auf. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist damit nur noch mit einem triftigen Grund möglich. Als triftige Gründe gelten insbesondere•die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,•die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden,•Versorgungsgänge, der Einkauf in den nach der 10. BayIfSMV geöffneten Geschäften und der Besuch der nach der 10. BayIfSMV geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inkl. Weihnachtsbesorgungen),•der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht),•der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen,•die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,•die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,•die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen in engem Kreis,•Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit dem eigenen Hausstand und mit eine anderen Hausstand, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt 5 Personen nicht überschritten wird.•Handlungen zur Versorgung von Tieren,•der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte,•Ämtergänge,•die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften und•die Teilnahme an zulässigen Versammlungen nach dem BayVersG.
Erweiterte Ausgangssperre in Corona-Hotspots
In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 gilt darüber hinaus zwischen 21 Uhr und 05 Uhr eine erweiterte Ausgangssperre. . Im Bereich des PP Schwaben Süd/West betrifft dies die Stadt Kaufbeuren, den Landkreis Günzburg und den Landkreis Neu-Ulm. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig:•die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,•medizinische und veterinärmedizinische Notfälle,•die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,•die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, •die Begleitung Sterbender,•Handlungen zur Versorgung von Tieren,•ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.•An den Weihnachtstagen 24. – 26. Dezember gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst (insb. Christmette).In der ersten Nacht der erweiterten Ausgangssperre kam es in allen betroffenen Landkreisen zu keinen besonderen Vorkommnissen. Lediglich im Bereich der Polizeiinspektion Illertissen mussten gegen zwei Personen Bußgelverfahren wegen Verstößen gegen die Ausgangssperre eingeleitet werden.
Landkreis Neu-Ulm
ALTENSTADT-ILLERTISSEN. Seit Mittwoch gilt im Landkreis Neu-Ulm zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr eine strikte Ausgangssperre. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Illertissen, also in den Städten Illertissen und Vöhringen sowie den Gemeindegebieten Bellenberg, Buch, Altenstadt, Oberroth, Unterroth, Osterberg, Kellmünz, hielten sich die Bürgerinnen und Bürger konsequent an die Infektionsschutzvorgaben. Lediglich in Altenstadt, in der Memminger Straße, kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung gegen 22.15 Uhr einen Pkw besetzt mit zwei Personen. Das Pärchen im Alter zwischen 22 und 29 Jahren hatte zu später Stunde einem Bekannten einen Rasenmäher vorbeigebracht. Dieser Umstand stellt keinen triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung dar. Gegen die beiden wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Schon am frühen Mittwochabend war bei der Polizei Illertissen die Mitteilung eingegangen, dass in einer Wohnung im Illertisser Blütenweg eine Feier stattfinden soll. Bei der Überprüfung dieser Meldung stellten die Beamten eine Geburtstagsfeier fest. Mehrere Personen aus vier Hausständen waren dort zusammen gekommen. Die Feierlichkeit wurde beendet. Auch dieser Vorfall wird dem für die Ahndung zuständigen Landratsamt Neu-Ulm vorgelegt.(PI Illertissen)NEU-ULM. Bei der Überwachung der seit gestern geltenden Ausgangssperre stellten die Beamtinnen und Beamten der PI Neu-Ulm in ihrem Zuständigkeitsbereich keine Verstöße fest.(PI Neu-Ulm)WEISSENHORN. Die PI Weißenhorn hatte in der vergangenen Nacht keinen Corona-Einsatz. Die kontrollierten Autofahrer waren alle glaubhaft auf dem Weg von der Arbeit nach Hause. Die Meisten hatten sogar eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers mitgeführt. Die Ausgangssperre wurde sehr gut eingehalten. Verstöße waren nicht feststellbar.(PI Weißenhorn)
Landkreis Günzburg
GÜNZBURG. Die Polizeiinspektion Günzburg überwachte die angeordnete Ausgangssperre. Am 09.12.20 gegen 21.30 wurden auf einem Supermarktparkplatz in der Gustav-Stresemann-Str. in Leipheim drei Pkw kontrolliert. In den Fahrzeugen befanden sich insgesamt fünf junge Männer, alle im Alter von 18 Jahren. Alle fünf Männer waren im benachbarten Baden-Württemberg wohnhaft und aus verschiedenen Haushalten. Gegen die Männer wurden Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz aufgenommen. Weitere Verstöße, insbesondere gegen die Ausgangssperre, konnten keine festgestellt werden. Bei allen überprüften Personen, die draußen angetroffen wurden, lagen Ausnahmen von der Ausgangssperre vor. Hauptsächlich waren es Hundebesitzer, welche ihre Hunde Gassi führten. Es konnten kaum Personen im öffentlichen Raum festgestellt werden. Bei Gesprächen mit einzelnen Bürgern war eine hohe Akzeptanz der aktuellen Maßnahmen festzustellen. (PI Günzburg)BURGAU. Die Ausgangssperre im ländlich strukturierten Dienstbereich der PI Burgau wurde von der Bevölkerung vollständig beachtet. Es kam zu keinerlei Verstößen und somit folglich zu keinen Ahndungen. Auffällig beobachtet wurde lediglich ein leicht erhöhtes Verkehrsaufkommen an den Zufahrten zu den beiden Schnellrestaurants („Drive in“) im autobahnnahen Industriegebiet in Jettingen-Scheppach. Es wurden neben überwiegend landkreisfremden Kennzeichen auch Einheimische festgestellt. Einen Grund zu Beanstandungen gab es jedoch nicht.(PI BURGAU)KRUMBACH. Die Bürger halten sich an die neuen Regelungen, die seit dem Erlass der 10. BaylfSMV gelten. Dies ist die Bilanz der Polizeiinspektion Krumbach aufgrund der ersten Feststellungen. Bei Kontrollen, die bislang überwiegend im öffentlichen Straßenverkehr stattgefunden hatten, mussten keine Verstöße geahndet werden. Die wenigen Personen, die unterwegs waren, konnten einen gewichtigen Grund für den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung angeben. Zu konkreten Einsätzen aufgrund der neuen Verordnung kam es nicht. (PI Krumbach)
Stadt Kaufbeuren
KAUFBEUREN. Eine sehr ruhige Nacht hatte die Kaufbeurer Polizei in der ersten Nacht der geltenden Ausgangssperre von 21 bis 05 Uhr. Sonstige Verstöße gegen das InfSchG wurden nicht festgestellt. (PI Kaufbeuren)
Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen
Der Konsum von Alkohol in Innenstädten und an sonstigen Orten unter freiem Himmel ist untersagt. Diese konkreten Örtlichkeiten werden von den Kreisverwaltungsbehörden festgelegt und ausgewiesen.
Überwachung der Maßnahmen zum Infektionsschutz
Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie weiterhin im Rahmen der täglichen Streifentätigkeit. Die Kontrollen richten sich dabei grundsätzlich jeweils am lokalen Infektionsgeschehen aus. Ein klarer Schwerpunkt der Kontrollen ist weiterhin auch die Einhaltung der Maskentragepflicht im öffentlichen Personennahverkehr und an öffentlichen Plätzen, an denen die Verpflichtung zum Tagen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt.
Grenzverkehr - Einreisequarantäneverordnung
Die bislang gültigen Erleichterungen des kleinen Grenzverkehrs wurden zur Eindämmung des grenzüberschreitenden pandemischen Geschehens eingestellt. Die Regelungen insbesondere für Grenzpendler und Grenzgänger einschließlich Schule und Ausbildung bleiben hiervon unberührt. Die Polizei wird dahingehend keine expliziten Grenzkontrollen durchführen. Im Rahmen von pandemieunabhängigen alltäglichen Kontrollen der grenzüberschreitenden Kriminalität werden aber erkannte Verstöße gegen die Einreisequarantäneverordnung aufgenommen und zur Verfolgung an die Kreisverwaltungsbehörden weitergeleitet.
Konsequente Kontrollen im öffentlichen Raum
Die Polizeibeamtinnen und -beamten prüfen bei erkannten Verstößen gegen die Regeln zum Infektionsschutz jeden Einzelfall mit Maß und Ziel. Bei geringfügigen Verstößen, beispielsweise bei Falschanwendung der Mund-Nase-Bedeckung kann es bei einer Verwarnung bleiben. Regelrechte Maskenverweigerer oder Personen die gegen die Kontakt- oder Ausgangssperren verstoßen, müssen aber mit einem Bußgeld rechnen. Gerade im öffentlichen Raum wird die Polizei weiterhin kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden. Für die Verfolgung von Bußgeldanzeigen sind im weiteren Verlauf die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und Kreisfreie Städte) zuständig. (PP Schwaben Süd/West, DG)Medienkontakt:Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu), Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1013/ -1012); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.