Verkehrsunfall in Neu-Ulm
14.12.2020, PP Schwaben Süd/West
Verkehrsunfall in Neu-Ulm
NEU-ULM. Am 13.12.2020, gegen 20:45 Uhr, ereignete sich auf der B10 zwischen Neu-Ulm und der Autobahnanschlussstelle Nersingen ein schwerer Verkehrsunfall mit zwei beteiligten Fahrzeugen.
Nach derzeitigem Erkenntnisstand der Polizeiinspektion Neu-Ulm befuhr ein 41-jähriger Fahrzeugführer aus dem Raum Illertissen die B10 von Nersingen kommend in Richtung Neu-Ulm mit seinem Pkw-Gespann. Kurz nach der Abfahrt Burlafingen musste der Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit verkehrsbedingt verringern. Bei diesem leichten Bremsmanöver verlor der Bellenberger die Kontrolle über sein Gespann, woraufhin der mitgeführte Anhänger zunächst ins Schlingern geriet und in der Folge auf die Gegenfahrspur schleuderte. Ein 58-jähriger Neu-Ulmer befuhr zu diesem Zeitpunkt die B10 von Neu-Ulm kommend in Richtung Nersingen. Der 58-Jährige konnte auf Grund der bestehenden Baustelle und der vor Ort errichteten Betongleitwand nicht mehr ausweichen und wurde mit seinem Fahrzeug frontal von dem schleudernden Anhänger erfasst. Nach diesem Zusammenstoß verlor der Führer des unfallverursachenden Fahrzeuggespanns gänzlich die Kontrolle über sein Gespann, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und fuhr die angrenzende Böschung hinab, wo er in der Folge zu stehen kam. Der Pkw des unfallgeschädigten Neu-Ulmers kam auf der Fahrbahn zum Stehen, wo er unmittelbar nach dem Stillstand auf Grund der vorangegangenen Kollision zu brennen begann. Beim Eintreffen der eingesetzten Rettungskräfte sowie der ersten Streifenbesatzungen der Polizeiinspektion Neu-Ulm befand sich der Pkw bereits im Vollbrand und musste durch die Feuerwehren aus Neu-Ulm und Burlafingen gelöscht werden. An Bord des unfallverursachenden Pkw-Gespanns befand sich neben dem Fahrzeugführer dessen 18-jähriger Sohn. Die Fahrzeuginsassen beider Fahrzeuge wurden bei dem Verkehrsunfall jeweils leicht verletzt. Durch die eingesetzten Rettungsdienste wurden die drei Männer vor Ort erstversorgt und mussten in der Folge nicht weiter behandelt werden. Am unfallverursachenden Pkw wurde die rechte vordere Felge beschädigt, so dass das Komplettrad ausgetauscht werden musste. Am mitgeführten Anhänger entstand durch den Verkehrsunfall ein Totalschaden. Der unfallgeschädigte Pkw brannte insbesondere im Frontbereich komplett aus und dürfte ebenfalls als Totalschaden einzustufen sein. Des Weiteren wurde durch das Pkw-Gespann ein Teil des an die Fahrbahn angrenzenden Wildschutzzauns beschädigt. Die Gesamtschadenshöhe beläuft sich auf ca. 40.000,- EUR. (PI Neu-Ulm)