Corona-Pandemie: Osthessische Polizei kontrolliert nächtliche Ausgangsbeschränkungen und Alkoholverbot
Osthessen - Seit Samstag (12.12.) gilt für den Landkreis Fulda eine nächtliche Ausgangsbeschränkung sowie ein ganztägiges Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Gleiches tritt am heutigen Mittwoch (16.12.) im Landkreis Hersfeld-Rotenburg und am morgigen Donnerstag (17.12.) im Vogelsbergkreis mit einer Allgemeinverfügung in Kraft.
Zur Überwachung und Durchsetzung der geltenden Verfügungen unterstützt die hessische Polizei - wie bereits bei den Überwachungsmaßnahmen der bisherigen Beschränkungen und Verordnungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Coronavirus - weiterhin die originär zuständigen Gesundheits- und Ordnungsämter im Rahmen der Amtshilfe.
Verstärkte Kontrollen in allen drei osthessischen Landkreisen
Mit in Kraft treten der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Fulda am vergangenen Wochenende führte die Fuldaer Polizei bereits verstärkt Kontrollen durch. Hierbei zeigten sich die allermeisten Menschen verantwortungsbewusst und hielten sich an die geltende Allgemeinverfügung. Auch in den kommenden Tagen wird die osthessische Polizei ihre Kontrolltätigkeiten fortsetzen und diese auf den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Vogelsbergkreis ausweiten.
Polizei appelliert an Verantwortungsbewusstsein
Bei einem möglichen Fehlverhalten agiert die osthessische Polizei auch weiterhin mit Augenmaß. Dabei setzen die Polizistinnen und Polizisten in Gesprächen auf Einsicht und appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Betroffenen. Sollte es jedoch erforderlich sein, werden Verstöße - unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls - aber auch konsequent verfolgt.
Onlinewache verstärkt nutzen
Generell weist die osthessische Polizei im Zusammenhang mit den neuerlichen Beschränkungen zur Reduzierung von persönlichen Kontakten nochmals darauf hin, dass Anzeigen und Meldungen auch über die Onlinewache der hessischen Polizei erstattet werden können. Hier kommen insbesondere Sachverhalte in Betracht, in denen kein polizeiliches Erscheinen vor Ort notwendig erscheint - wie etwa bei Anzeigen aus dem Bereich der Internet- oder Diebstahlskriminalität.
Die Onlinewache ist über die Homepage der Polizei Hessen unter www.polizei.hessen.de erreichbar. Dort sind auch spezielle Formulare für ausgewählte Deliktsbereiche hinterlegt.
Für Notrufe und Akutlagen ist die Erreichbarkeit der osthessischen Polizei auch weiterhin rund um die Uhr über den Notruf 110 sichergestellt!
Dominik Möller, Pressesprecher
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