Wie ein defektes Rücklicht zu einer Strafanzeige führen kann – Langenfeld – 2012085

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Wegen eines defekten Rücklichts kontrollierte in der Nacht zu Donnerstag (17. Dezember 2020) eine aufmerksame Streifenwagenbesatzung einen Skoda Fabia auf der Uhlandstraße in Langenfeld. Ermittlungen vor Ort ergaben, dass der Fahrer vor Fahrtantritt Alkohol und Drogen konsumiert hatte und nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die Beamten leiteten gleich mehrere Verfahren ein.

Das war geschehen:

Gegen 03:15 Uhr befuhr eine aufmerksame Streifenwagenbesatzung die Uhlandstraße in Langenfeld, als sie einen vorausfahrenden Skoda Fabia bemerkten, dessen Rücklicht defekt war.

Im Rahmen einer eingeleiteten Verkehrskontrolle wurde der Fahrer, ein 27-jähriger Langenfelder, zum Konsum von Alkohol und Drogen vor Fahrtantritt befragt. Der Langenfelder gab zu, sowohl Alkohol als auch Kokain vorab konsumiert zu haben. Zur weiteren Beweisführung wurde der 27-Jährige zur Polizeiwache Langenfeld gebracht. Hier wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt.

Weitere Ermittlungen zu dem Fahrzeugführer ergaben, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Die Beamten leiteten gegen den Langenfelder gleich zwei Ermittlungsverfahren ein.

Auch die Halterin des Skoda muss nun mit Konsequenzen rechnen: Da der Verdacht besteht, wenigstens zugelassen zu haben, dass der 27-Jährige ohne gültige Fahrerlaubnis ihr Fahrzeug führt, wurde auch gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet.

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