BPOLI MD: 32-jähriger, stark alkoholisierter Hausfriedensbrecher beleidigt mehrfach Sicherheitsmitarbeiter der Bahn und Bundespolizisten, bedroht sie und leistet Widerstand

Am Sonntag, den 20. Dezember 2020 informierte ein Mitarbeiter der Bahn eine Streife der Bundespolizei gegen 14:45 Uhr über eine stark alkoholisierte Person, die sich im Hauptbahnhof Halle aufhielt. Bei der sich anschließenden Kontrolle des 32-Jährigen wurde bekannt, dass gegen den Mann noch bis September 2021 ein Hausverbot für den Hallenser Hauptbahnhof vorliegt. Nachdem die Bundespolizisten den Deutschen dies mitteilten, begann er sie mit ehrverletzenden Worten zu beleidigen. Er erhielt einen Platzverweis, den er jedoch ignorierte. Die Bundespolizisten setzten diesen daraufhin mit einfacher körperlicher Gewalt durch. Kurz darauf befand sich der Mann erneut im Hauptbahnhof und die Prozedur wiederholte sich. Der Tatverdächtige kam den Platzverweis nicht nach und leistete Widerstand, indem er gegen die Beine der Beamten trat. Nun war das Maß voll und die Bundespolizisten nahmen ihn mit zur Dienststelle. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,4 Promille. Daraufhin verblieb er bis 21:10 Uhr auf der Dienststelle in Gewahrsam. Nachdem sein Alkoholpegel gesunken war, konnte er diese wieder verlassen und wurde erneut des Hauptbahnhofes verwiesen. Dies hielt den Mann allerdings nicht davon ab, 40 Minuten später erneut den Hauptbahnhof aufzusuchen. Sicherheitsmitarbeiter erkannten ihn, sprachen ihn an und er wurde wieder ausfällig. Neben diversen Beschimpfungen bedrohte er die Sicherheitsmitarbeiter auch mit dem Tod. Ein Reisender informierte eine Streife der Bundespolizei, die den Mann erneut mit zur Dienststelle nahm. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde er nach Hause gebracht. Dazu erstellten die Bundespolizisten einen Kostenvorgang. Des Weiteren erwarten ihn nun Strafanzeigen wegen der drei Hausfriedensbrüche, mehrfachen Beleidigungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung. Zudem ergab die fahndungsmäßige Überprüfung seiner Personalien, dass ein Ersuchen der Staatsanwaltschaft Bochum gegen den bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Mann vorlag. Diese benötigten wegen eines weiteren Widerstandes die aktuelle Adresse des Mannes und wurden dementsprechend von den Bundespolizisten schriftlich informiert.

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