Der Rauch brennender Altkleider wurde von Zeugen bemerkt – Velbert – 2012122

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Wie die Velberter Feuerwehr bereits mit eigener, bebilderter Pressemitteilung / ots vom 27.12.2020 ( https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/118285/4799714 ) berichtete, kam es am späten Abend des ersten Weihnachtstages, dem 25. Dezember 2020, gegen 22.20 Uhr, zu einem Brand in einer Lagerhalle an der Mettmanner Straße in Velbert-Mitte, zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Friedrichstraße gelegen. Zeugen hatten Rauch entdeckt, der aus der Lagerhalle kam und den Notruf gewählt.

Die alarmierte Velberter Feuerwehr verschaffte sich sofort gewaltsam Zugang zu den verschlossenen Lagerräumen, in denen auf mehreren hundert Quadratmetern größere Mengen Altkleider gesammelt, sortiert und gelagert werden. In einem hinteren Teil des Lagers, in der Nähe eines Fensters an der Gebäuderückseite, hatten offensichtlich zwei Säcke mit Altkleidern zunächst unter großer Hitzeentwicklung gebrannt. Vermutlich durch Sauerstoffmangel hatte sich das Feuer dann aber abgeschwächt und für eine starke Rauchentwicklung gesorgt, die von den Zeugen bemerkt worden war.

Die Velberter Feuerwehr konnte den schwelenden und stark qualmenden Brand sehr schnell unter Kontrolle bringen und damit eine weitere Ausbreitung auf das Gebäude und weitere Materialien verhindern. Nachlösch- und Aufräumarbeiten nahmen danach aber noch einige Zeit in Anspruch, so dass das Einsatzende für die Feuerwehr erst um 00.16 Uhr erfolgte.

Für die Dauer der Löscharbeiten wurden die Mettmanner Straße im Bereich des Brandortes und die Friedrich-Ebert-Straße, im Bereich zwischen Kastanienallee und Weidenstraße, von der Polizei total gesperrt. Der Verkehr wurde um- bzw. abgeleitet, hierdurch kam es aber nicht zu besonderen Verkehrsstörungen.

Am heutigen Montag (28.12.2020) wurde der Brandort von Kriminalisten des Kommissariats 11 (KK 11)in Mettmann genauer untersucht. Dabei kamen die Brandexperten zu dem Ergebnis, dass das Feuer nicht von außerhalb verursacht wurde. Einbruchspuren und Hinweise auf eine vorsätzliche Brandlegung fanden sich nicht. Eine Selbstentzündung oder eine fahrlässige Brandverursachung erscheinen wahrscheinlich, können jedoch nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden. Der entstandene Sachschaden an beschädigtem Putz der Lagerhalle, an den gelagerten Altkleidern und durch Verschmutzung der Räume durch Rauch und Ruß, wird auf rund 5.000,- Euro geschätzt.

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