Auch wenn in diesem Jahr ein Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk an Verbraucher durch den Bund verhängt wurde, gehen die Behörden davon aus, dass noch Altbestände bzw. illegal importierte Knall- und Feuerwerkskörper im Umlauf sind und gezündet werden.
Außerdem ist im Landkreis Stade an bestimmten Orten ein Feuerwerk, d.h. das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 im Sinne des § 3 a des Sprengstoffgesetzes in der Fassung vom 10.09.2002 (BGBl. I Seite 1328) in der zurzeit gültigen Fassung, sowie das Mitführen der genannten Gegenstände, untersagt. (siehe Anlage)
Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter Alkoholeinfluss, haben Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an Silvester Hochbetrieb. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Brände, die gelöscht werden mussten, und es mussten Verletzungen, die auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren, versorgt werden.
Damit der Jahreswechsel 2020/2021 nicht zur "arbeitsreichsten Nacht" für die Einsatzkräfte der heimischen Feuerwehr und des Rettungsdienstes wird, haben die Polizeiinspektion Stade, das Ordnungsamt des Landkreises Stade und der Kreisbrandmeister des Landkreises Stade trotz der in diesem Jahr geltenden Einschränkungen einige Sicherheitstipps zusammengestellt:
- Nicht nur zum Schutz vor Wind und Wetter sondern auch für die Sicherheit sollte auf die richtige Kleidung geachtet werden. Gerade Fleece und Kunststoffgewebe sind leicht entflammbar und sollten deshalb nicht getragen werden.
- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden.
- Sie sollten Ihres und benachbarte Gebäude genau beobachten. Einschlagende Raketen sollten, soweit möglich, unverzüglich entfernt werden. Reetdächer sind von außen und innen zu kontrollieren.
- Die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise eines Feuerwerkkörpers vor dem Gebrauch genau durchlesen.
- Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden. Raketen nur im Freien mit Schutzabständen (Kategorie F1: 1 m; Kategorie F2: 8 m) zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zünden. Zudem sollten Raketen aus großen Flaschen, die in Kästen stehen, gestartet werden.
- Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal anzünden.
- Beim Anzünden verwendet man am besten so genannte "Sturmfeuerzeuge".
- Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt werden. Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und Signalwaffen nur vom 31. Dezember, 15:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 05:00 Uhr, verschossen werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die Allgemeinverfügungen des Landkreises Stade (als Anlage beigefügt). Besonders zu beachten ist, dass von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen, wie z. B. Reetdach- und Holzhäusern ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 m einzuhalten ist.
- Die Polizei und der Zoll warnen auch in diesem Jahr wieder vor Feuerwerkskörpern aus dem benachbarten Ausland! Das dort auf Märkten angebotene Feuerwerks-Sortiment entspricht zumeist nicht den deutschen Sicherheitsstandards und kann gefährliche Folgen für Gesundheit und Leben von Benutzern und Unbeteiligten haben.
Alle in Deutschland im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper werden vom Bundesamt für Materialwirtschaft und -prüfung (BAM) geprüft und zugelassen und mit einer speziellen Kennzeichnung (BAM-Kennzeichnung) sowie einem deutschsprachigen Sicherheitshinweis versehen. Bei den im Ausland erhältlichen Feuerwerkskörpern fehlt in der Regel eine derartige Zulassung. Es muss auch damit gerechnet werden, dass auf im Ausland gekauften Artikeln gefälschte Zulassungszeichen angebracht sind.
Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung ist - auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft - nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. In solchen Fällen stellt der Zoll die Feuerwerkskörper sicher und leitet gegen den Einführer ein Ermittlungsverfahren ein.
Die chemischen Substanzen in Feuerwerkskörpern sind sehr empfindlich bezüglich Reibung, Schlag, Elektrostatik und Wärme. Bei einer Manipulation können gefährliche Reaktionen und Explosionen auftreten. Oft sind schwere Verletzungen oder Tod die Folge. Ein Öffnen oder Verändern der Produkte (ohne behördliche Erlaubnis) stellt außerdem eine Straftat dar.
- Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.
- Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder auf Personen schießen.
- Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen lassen und dabei beaufsichtigen.
- Raketen senkrecht in eine feststehende Flasche stecken. Dann erst die Schutzkappe abziehen und zünden. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Raketen nicht in Häuser oder auf insbesondere Reetdächer oder auf leicht brennbares Material fliegen kann.
- An die Haustiere denken, wenn das Feuerwerk beginnt, schreckhafte Tiere nicht allein lassen, für "Schalldämpfung" (Türen, Fenster und Jalousien schließen) sorgen.
- Vor allem auf alte, kranke und ruhebedürftige Menschen ist Rücksicht zu nehmen. Daher dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht in lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Alters-, Kinder- und Erholungsheimen abgeschossen werden.
- Bitte beachten Sie, dass das Land Niedersachsen aus Brandschutzgründen ein Verbot für das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen (auch bekannt als Skyballone oder Skylaternen oder Kong-Ming-Laternen) erlassen hat.
Die Notrufnummer für die Feuerwehr/Rettungsdienst lautet 112, der Notruf für die Polizei 110.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach@polizei.niedersachsen.de