Pressemitteilung der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel für den Bereich Salzgitter, 30.12.2020 – 31.12.2020, 10:00 Uhr

Verkehrsunfall mit drei beschädigten Kraftfahrzeugen, Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss. Zeit: Mittwoch, 30.12.2020, 20:15 Uhr. Ort: 38226 Salzgitter, Schlehenweg. Hergang: Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhr ein 33-jähriger Mann mit Wohnsitz in Salzgitter zur genannten Zeit mit einem Pkw Renault die Straße Schlehenweg in Richtung der Straße Am Brinke. Im Bereich einer Linkskurve stieß der Fahrzeugführer jedoch mit seinem Pkw gegen einen am rechten Fahrbahnrand geparkten Transporter, welcher wiederum durch den Aufprall gegen ein ebenfalls geparktes Wohnmobil geschoben wurde. An allen drei Kraftfahrzeugen entstand Sachschaden. Bei der Verkehrsunfallaufnahme vor Ort mussten die Polizeibeamten außerdem Alkoholgeruch in der Atemluft des Unfallverursachers wahrnehmen. Dem Mann wurde in der Polizeidienststelle eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zeit: Mittwoch, 30.12.2020, 19:45 Uhr. Ort: 38226 Salzgitter, Ludwig-Erhard-Straße. Hergang: Ohne einen Führerschein zu besitzen war am Mittwochabend ein 24-jähriger Mann mit Wohnsitz in Salzgitter in einem Pkw unterwegs. Der Mann war in der Ludwig-Erhard-Straße angehalten worden, um eine allgemeinen Verkehrskontrolle durchzuführen. Gleich zu Beginn der Kontrolle räumte der Mann ein, keine Fahrerlaubnis zu besitzen. Da die Mitfahrer in seinem Pkw ebenfalls keinen Führerschein hatten, musste der Mann seinen Pkw vor Ort stehen lassen. Die Gruppe musste ihren Weg zu Fuß fortsetzen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Fahren ohne Pflichtversicherung. Zeit: Mittwoch, 30.12.2020, 14:45 Uhr. Ort: 38239 Salzgitter Beddingen, Am Klint. Hergang: Mit an seinem Klein-Lkw angebrachten sogenannten "roten Kennzeichen" wurde am Mittwochnachmittag ein 66-jähriger Salzgitteraner einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass die verwendeten Kennzeichen schon im Jahr 2019 ihre Gültigkeit verloren hatten, so dass kein Versicherungsschutz mehr für den geführten Lkw bestand. Auch handelte es sich bei der von dem Mann unternommenen Fahrt offenbar nicht um eine Probe- oder Überführungsfahrt. Die Weiterfahrt wurde untersagt, außerdem wurden die Kennzeichen sichergestellt. Mehrere Verfahren, u.a. wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungs- und das Kraftfahrzeugsteuergesetz wurden eingeleitet.

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