Zahlreiche Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern festgestellt

In der Nacht von Donnerstag (31.12.2020) auf Freitag (01.01.2021) stellten Beamte der PI Fürth zahlreiche Alkohol- bzw. Drogenfahrten mittels E-Scootern fest. Ordnungswidrigkeitenanzeigen gem. dem Infektionsschutzgesetz werden geprüft.

In der Silvesternacht und am Morgen des 02.01.2021 stellten Beamte der PI Fürth bzw. der PI Stein zahlreiche Trunkenheitsfahrten bzw. Fahrten unter dem Verdacht des Drogeneinflusses mittels E-Scootern fest:

Gegen 01:30 Uhr wurde in der Königstraße ein 50-Jähriger auf einem E-Scooter einer Kontrolle unterzogen. Ein freiwilliger Alkoholvortest ergab einen Wert von knapp 2 Promille.

Wenige Minuten später, gegen 01:45 Uhr, wurde ein 18-Jähriger in der Siemensstraße kontrolliert. Ein freiwillig durchgeführter Urin-Test ergab ein positives THC-Ergebnis. Der junge Mann räumte ein, am Vortag Marihuana konsumiert zu haben.

Um 03:10 Uhr fiel den Beamten in der Würzburger Straße ein weiterer Fahrer eines Elektrorollers auf. Ein Atemalkoholtest erbrachte einen Alkoholwert von ca. 1,2 Promille. Der 19-jährige Fahrer flüchtete während der Kontrolle, konnte aber wenig später an seiner Wohnadresse angetroffen werden.

Gegen 06:30 Uhr wurde ein 24-Jähriger auf einem E-Scooter in der Kapellenstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Er war mit einem Wert von knapp über einem Promille unterwegs.

Am Samstagmorgen (02.01.2021) um 08:50 Uhr kontrollierten Beamte der PI Stein einen 40-jährigen E-Roller Fahrer. Hierbei stellten sie drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Ein Urintest verlief positiv auf den Wirkstoff THC.

Alle Fahrer wurden zur Dienststelle gebracht. Hier wurden jeweils Blutentnahmen angeordnet und durchgeführt.

Die jeweiligen Führerscheine der Fahrer, welche unter Alkoholeinfluss angetroffen worden waren, wurden sichergestellt.

Bei den Fahrern, welche positiv auf Betäubungsmittel getestet wurden, müssen erst die Ergebnisse der Blutuntersuchung abgewartet werden, um die Verstöße beweiskräftig verfolgen zu können.

Zudem werden Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz (Ausgangsbeschränkung) geprüft.

Janine Mendel

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