BPOL NRW: Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Essen und Mülheim a.d.R. – Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen an den kommenden sieben Tagen.

2 Dokumente AGVWaffenverbotEssenundMülheimHbf.pdfPDF - 231 kBPlakat_Waffenverbotszone.pdfPDF - 1,5 MB Nach Köln und Düsseldorf, wird es vom 13. Januar, 14 Uhr bis 20. Januar, 6 Uhr, eine Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Essen sowie Mülheim an der Ruhr geben. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Haus- und Beförderungsverbot sowie Zwangsgeld geahndet werden. Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen im Nah- und Fernverkehr, sowie Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs, verzeichnet die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte in den genannten Hauptbahnhöfen. Im letzten Halbjahr registrierte die Bundespolizei in Essen und Mülheim a.d.R. eine hohe zweistellige Zahl an Fällen, in denen Waffen eingesetzt oder mitgeführt worden sind. Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Gürtelmesser, Scheckkartenmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schraubenzieher u.ä. sicher. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4809098 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4808242 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4779721 Der Essener und der Mülheimer a.d.R. Hauptbahnhof wird täglich von mehreren tausenden Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder am Wochenende zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden. Auf Grund der Zunahme von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in den kommenden sieben Tagen konsequent reagieren und Nutzer/innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb- Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art erlassen. - Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 13. Januar 2021, 14:00 Uhr bis 20. Januar 2021, 06:00 Uhr. - Der Geltungsbereich umfasst den Essener und den Mülheimer (a.d.R.) Hauptbahnhof inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen ist der U-Bahn/ Stadtbahn Bereich. - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten. Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist dieser Pressemitteilung angehängt, kann auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.Bundespolizei.de) eingesehen werden. Für interessierte Medienvertreter befindet sich am Hauptbahnhof Essen an den genannten Tagen (außer am Wochenende) ein mobiles Presseteam vor Ort, dass sie unter mobil: 0173 7150710 erreichen können. Aus pandemiebedingten Gründen wird es keine Drehbegleitung von Einsatzkräften geben.? Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über Twitter begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw. *BA Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Telefon: +49 (0) 231 56 22 47 - 132 Mobil: +49 (0) 173 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund www.bundespolizei.de Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.