210118-1-K/REK Polizei beschlagnahmt gestohlenes Fahrrad nach Scheinkauf – Wichtige Verhaltenstipps für Fahrradfahrer
Wie wichtig es ist, die Unterlagen seines Fahrrads sorgsam aufzubewahren, zeigt ein erfolgreicher Scheinkauf am Freitagnachmittag (15. Januar) in Hürth-Fischenich:
Nachdem ein 36-Jähriger sein im vergangenen Sommer (7. Juli) gestohlenes Rennrad auf einem Online-Verkaufsportal entdeckt und die Polizei darüber informiert hatte, verabredeten sich als Kaufinteressenten "getarnte" Kriminalpolizisten mit dem Verkäufer (18) und beschlagnahmten das hochwertige Fahrrad. Anhand der Fahrradrahmennummer, die der 36-Jährige bei der Anzeigenerstattung angegeben hatte, war eine Zuordnung zu dem Diebstahl problemlos möglich. Die Ermittler leiteten gegen den Verkäufer (18) ein Strafverfahren wegen Hehlerei ein und prüfen, ob der junge Mann das Rennrad auch selbst gestohlen hat.
Die Polizei Köln empfiehlt unmittelbar nach dem Kauf einen sogenannten Fahrradpass mit allen wichtigen Daten, wie Rahmennummer und Name sowie Adresse des Eigentürmers, anzulegen. Darüber hinaus ist eine Codierung, zum Bespiel bei Vereinen wie dem ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.), sinnvoll. Diese und weitere wichtige Verhaltensempfehlungen sind auf der Internetseite der Polizei Köln unter dem Link https://koeln.polizei.nrw/artikel/fahrraddiebstahl-ist-vermeidbar zu finden. (ph/as)
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