210128-3-K Straßenraub in der Südstadt nur vorgetäuscht – Strafverfahren gegen vorgebliches Opfer
Nachtrag zur Pressemitteilung Ziffer 1 vom 15. Januar
In einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat muss sich nun eine 25-jährige Kölnerin verantworten. Zusätzlich prüft die Polizei Köln Regressforderungen gegen das angebliche Raubopfer. Am Donnerstag (14. Januar) hatte die Frau gegenüber der Polizei behauptet, ein Unbekannter habe sie an der Severinstraße in der Kölner Südstadt von hinten angegangen und sei mit der ihr entrissenen Schultertasche geflüchtet. Zwischenzeitlich hat der Rechtsanwalt der 25-Jährigen dem ermittelnden Kriminalkommissariat 14 mitgeteilt, seine Mandantin habe aus privaten Gründen den Überfall nur vorgetäuscht. (cg/cs)
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