Mehrere Drohschreiben mit Munition versandt – Hinweis auf Pressemeldung des Generalbundesanwalts
Wie mit Meldung 319 (06.03.2020), 339 (11.03.2020) und 394 (20.03.2020) berichtet, wurden durch eine zunächst unbekannte Tatverdächtigte mehrere Drohschreiben versandt. Diesen war teilweise echte Munition beigefügt. Betroffen waren ein Türkisch-Islamischer Moscheeverein sowie zwei Kommunalpolitiker aus dem Nürnberger Land und eine weitere regionale soziale Einrichtung.
Aufgrund der intensiven kriminalpolizeilichen Ermittlungen der Kriminalpolizei Schwabach in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth konnte im Frühjahr eine dringend tatverdächtige 54-jährige Frau aus dem Landkreis Nürnberger Land ermittelt werden.
Zur Aufklärung der Bedrohungsserie hatte die mittelfränkische Polizei bei der Kriminalpolizei Schwabach eine rund 20 Personen starke Sonderkommission eingerichtet. Aufgrund des Inhaltes der Drohschreiben und der Art und Weise der Bedrohung gingen die polizeilichen Ermittler sehr schnell von einer politisch rechts motivierten Tat aus.
Wegen der Vielzahl der Indizien wurde von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ein Durchsuchungsbeschluss beantragt und vom Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Nürnberg-Fürth erlassen. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz informierte das Polizeipräsidium Mittelfranken die Öffentlichkeit am 20.03.2020 mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth über den aktuellen Stand der Ermittlungen (Pressemeldung 388 vom 20.03.2020).
Im Fortgang verdichtete sich der Verdacht, dass sich die Tatverdächtige dem Ermittlungsverfahren durch Flucht zu entziehen versucht. Daher wurde im September 2020 durch das Amtsgericht Nürnberg ein Haftbefehl gegen sie erlassen. Durch umfangreiche operative Maßnahmen konnte die Tatverdächtige innerhalb kürzester Zeit lokalisiert und festgenommen werden. Bei ihrer Festnahme war sie im Besitz diverser Materialien, die zum Bau von Brandsätzen geeignet sind.
Zur Durchführung der dann folgenden weiteren umfangreichen Ermittlungen wurde wiederum eine rund 20 Personen starke Ermittlungskommission eingerichtet. Im Rahmen von diversen Wohnungsdurchsuchungen konnte Literatur zum Umgang mit Sprengstoff und unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen sichergestellt werden.
Die Ermittlungen ergaben zudem, dass die Tatverdächtige im Sommer des Jahres 2020 Polizeibeamte und einen fränkischen Mandatsträger als mögliche Anschlagsopfer ausgespäht hatte, indem sie die Privatfahrzeuge und Wohnungen der Betroffenen auskundschaftete.
Am 12.10.2020 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das Ermittlungsverfahren gegen die Tatverdächtige wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) übernommen und Haftbefehl erlassen.
Anlässlich der Anklageerhebung hat der Generalbundesanwalt am 27.01.2021 eine Pressemeldung veröffentlicht: https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-27-01-2021.html;jsessionid=1C293BD40BB39034EB3E4296C89B0CD1.intranet672
Das Polizeipräsidium Mittelfranken bittet darum, Presseanfragen in der Sache ausschließlich an die Pressestelle des Generalbundesanwalts zu stellen.
Stefan Bauer/n
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