Versammlungsgeschehen am Samstag (30.01.2021) in Nürnberg – Bilanz der Polizei
Am heutigen Samstag (30.01.2021) wurden im Stadtgebiet verschiedene Versammlungen zu unterschiedlichen Themen durchgeführt. Die Polizei zieht eine überwiegend positive Bilanz.
Die erste Versammlung unter dem Thema "Unterstützung des Politikers Alexei Nawalny und Forderung nach Freilassung politischer Gefangener" fand im Zeitraum von 13:00 - 14:00 Uhr auf dem Hauptmarkt statt. Die Veranstaltung, an der in der Spitze rund 30 Personen teilnahmen, verlief ohne jegliche Sicherheitsstörungen.
Eine weitere Versammlung war unter dem Titel "Gegen Polizeistaatlichkeit und Jamnitzerurteil" angemeldet und wurde im Zeitraum von 14:00 - 15:00 Uhr auf dem Jamnitzerplatz durchgeführt. Dort versammelten sich rund 200 Teilnehmer. Auch diese Versammlung, die von Einsatzkräften der mittelfränkischen Polizei sowie Kräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei betreut wurde, verlief aus polizeilicher Sicht nahezu problemlos. Lediglich gegen einen Versammlungsteilnehmer, der einen Zahnschutz bei sich führte, wurden Ermittlungen hinsichtlich eines Verstoßes nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz eingeleitet.
Die bestehenden Infektionsschutzbestimmungen wurden ebenfalls eingehalten. Lediglich gegen zwei Versammlungsteilnehmer mussten die Einsatzkräfte entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen infektionsschutzrechtlichen Verstößen bzw. Auflagenverstößen erstellen.
Die dritte Versammlung fand im Zeitraum von 15:00 bis 16:00 Uhr unter dem Titel "Freilassung aller politischen Gefangenen und Öcalans" auf dem Hallplatz statt. Auch diese Versammlung, an der in der Spitze rund 40 Personen teilnahmen, verlief sowohl hinsichtlich versammlungs- als auch infektionsschutzrechtlicher Vorgaben absolut unproblematisch.
Bei einer weiteren Versammlung (16:00 - 17:00) von ca. 40 Gegnern der derzeit bestehenden Corona-Maßnahmen auf dem Jakobsplatz mussten Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei mehrmals einschreiten. So mussten insgesamt drei Personen, die wiederholt gegen die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung verstießen, angezeigt werden. Gegen den Versammlungsleiter wurde ein Strafverfahren wegen eines versammlungsrechtlichen Verstoßes eingeleitet. Gegen drei Versammlungsteilnehmer leiteten Einsatzkräfte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse ein.
Wolfgang Prehl
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