Deutlich betrunken und ohne Führerschein unterwegs – Hilden – 2102055

Ein weiterer Medieninhalt Aufmerksame und vorbildlich handelnde Zeugen meldeten der Hildener Polizei am Mittwochnachmittag des 10.02.2021, gegen 13.00 Uhr, den dringenden Verdacht einer Trunkenheitsfahrt. Ein augenscheinlich betrunkener Kunde, der insbesondere durch seinen stark schwankendem Gang auffiel, hatte zu dieser Zeit einen Getränkemarkt an der Walder Straße besucht, um dort zwei Flaschen hochprozentige Alkoholika zu erwerben. Als der Mann nach dem Einkauf das Geschäft verließ und zum Erstaunen der Zeugen einen PKW Volvo bestieg und damit davonfuhr, wurde die Polizei informiert. Dabei konnten der Fahrer, das Fahrzeug und dessen Kennzeichen beschrieben werden. Die Hildener Polizei konnte den deutlich betrunkenen Fahrzeughalter an seiner Hildener Wohnanschrift antreffen und überprüfen. Dabei bestritt der Beschuldigte sein Fahrzeug aktuell gefahren zu haben. Der Volvo stand jedoch betriebswarm vor der Haustüre und im Zuge weiterer Ermittlungen konnte der Nachweis erbracht werden, dass der 58-jährige Hildener das Fahrzeug auch tatsächlich gefahren hatte. Weiter stellte sich heraus, dass der Beschuldigte schon seit 2018 nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Einen Alkoholtest verweigerte der augenscheinlich betrunkene Mann. Ein Strafverfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt unter Alkoholeinfluss wurde eingeleitet. Weil ein Nachtrunk des Beschuldigten nach seiner Heimkehr zur Halteranschrift nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde zur Beweisführung die ärztliche Entnahme von gleich zwei Blutproben angeordnet und durchgeführt. Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann - Polizeipressestelle - Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 / 982-1010 Telefax: 02104 / 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de Homepage: https://mettmann.polizei.nrw/ Facebook: http://www.facebook.com/Polizei.NRW.ME Twitter: https://twitter.com/polizei_nrw_me