++Sachbeschädigung durch Inbrandsetzen++gefahrenträchtiges Betreten von Eisflächen++
++Sachbeschädigung durch Inbrandsetzen++
Am Samstag, den 13.02.2021 Uhr, gegen 05.45 Uhr, hat auf dem Grundstück eines Wohnhauses an der Hundsmühler Straße, nahe der BAB A 28, aus bislang ungeklärter Ursache ein Grill Feuer gefangen. Dieser ist dabei vollends zerstört worden, als unter dem Grill gelagertes Holz in Brand geraten ist. Das Feuer ist durch die Feuerwehr gelöscht worden. Ein Ausbreiten des Brandes auf das Wohnhaus ist unterblieben.
Der Grill ist nach Auskunft der Eigentümer über Wochen nicht genutzt worden. Das gilt auch für das Holz.
Wer zum oben benannten Zeitpunkt verdächtige Beobachtungen in dem benannten Bereich gemacht hat, hier allen voran zu Personen oder Fahrzeugen, möge sich bitte bei der Polizei unter der Telefonnummer
0441 790 4215
melden.
++gefahrenträchtiges Betreten von Eisflächen++
Die Polizei Oldenburg ist am gestrigen 12.02.2021 vermehrt zu Einsätzen gefahren, die zum Hintergrund haben, dass die Eisflächen im Stadtgebiet betreten worden sind. Es wird hier nochmals eindringlich davor gewarnt, die Eisflächen zu betreten. Es kann jederzeit zu plötzlichen Einbrüchen kommen, die lebensgefährlich sind. Eine weitere Warnung hierzu kann auch der Hompepage der Stadt Oldenburg entnommen werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
Einsatz- und Streifendienst 2
Dienstschichtleiter
Telefon: 0441/7904217
http://www.pd-ol.polizei-nds.de/dienststellen/polizeiinspektion_olden
burg_stadt_ammerland