Versammlung im Mangfallpark Süd in Rosenheim
14.02.2021, PP Oberbayern Süd
Versammlung im Mangfallpark Süd in Rosenheim
ROSENHEIM. Die Versammlung vom Samstagnachmittag, 13. Februar 2021, im Rosenheimer Mangfallpark Süd ist friedlich und ohne größere Sicherheitsstörungen verlaufen. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd und die Einsatzkräfte sind insgesamt zufrieden. Ungeachtet dessen kam es zu verschiedenen Situationen, die ein Einschreiten der Polizei erforderlich machten. Gegen die jeweils verantwortlichen Personen wird von der Polizei Anzeige erstattet.
Die angezeigte Versammlung unter dem Motto „Wir klären auf - gegen die überzogenen Corona-Maßnahmen der Regierung“ wurde gegen 14.00 Uhr im Rosenheimer Mangfallpark Süd eröffnet. In der Spitze nahmen rund 600 Teilnehmer an der Versammlung teil. Für den Schutz der Versammlung und deren ordnungsgemäßen Ablauf waren insgesamt 200 Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd nebst Unterstützungskräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei im Einsatz.
Nachdem ein angekündigter Redner unmittelbar vor der Versammlungsfläche keinen vorgeschriebenen Mund-Nasenschutz trug, wurde dieser durch polizeiliche Einsatzkräfte auf die entsprechende Pflicht hingewiesen. Da er diese nicht beachtete, wurde ihm das Betreten des Platzes von den Polizeibeamten verwehrt und der 63-jährige Münchner von der Versammlung ausgeschlossen. Im Anschluss wurde dem Mann ein Platzverweis erteilt, welchem er nach kurzer Diskussion Folge leistete.
Das Erfordernis zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske, wie es im Auflagenbescheid der Stadt Rosenheim festgelegt war, wurde von fast allen Versammlungsteilnehmern beachtet. Einige Personen wurden von der Polizei auf den Zugangswegen zur Versammlungsfläche darauf aufmerksam gemacht. Ebenso hat die Versammlungsleitung während der Versammlung mehrfach auf die Maskenpflicht und die Einhaltung der Mindestabstände hingewiesen.
Die Versammlung endete um 16:25 Uhr.
Von den eingesetzten Polizeibeamten wurden wegen der folgenden Sachverhalte in und um das Versammlungsgeschehen Anzeigen erstattet:
§ 132 a StGB Tragen von Teilen einer (alten) Polizeiunform durch eine Frau
Verteilung von Flyern und Nutzung von Trommeln (Ordnungswidrigkeiten nach dem BayVersG)
8 Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz (kein Tragen des vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutzes).
Die Redebeiträge während der Versammlung werden hinsichtlich möglicher strafbarer Inhalte derzeit geprüft.
Unter dem Strich konnte die Polizei einen sicheren Versammlungsverlauf verzeichnen.