BPOLI BHL: Grenzpolizeiliche Herausforderung auf der A17
Die Bundespolizei hat am vergangenen Wochenende im Rahmen der Wiedereinführung der vorübergehenden Grenzkontrollen auf der A17 bei Breitenau unter anderem fünf Personen mit verschiedener Nationalitäten verhaftet und einen Mann aus Ungarn in die JVA eingeliefert. Bereits am Samstag (20. Februar 2021) kontrollierten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel einen Bulgaren (33 Jahre) in der Kontrollstelle auf der A17. Die Staatsanwaltschaft Weiden hatte den Mann zur Fahndung ausgeschrieben. Er wurde wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt. Ein Bekannter zahlte am Samstag 375 EUR bei der Bundespolizei in Bayern ein. Da der Mann weder einen festen Wohnsitz in Deutschland noch einen behördlichen Nachweis über die Ausübung einer systemrelevanten beruflichen Tätigkeit vorweisen konnte, wurde er im Anschluss nach Tschechien zurückgewiesen.
Am Folgetag kontrollierten die Einsatzkräfte einen 29-jährigen Rumänen in einem Pkw mit britischer Zulassung, welcher wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, diese aber bisher nicht vollumfänglich bezahlt hatte. Aus diesem Grund drohte ihm jetzt eine 42-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis. Seine Familie zahlte in Berlin insgesamt 502 EUR ein und er durfte nach Deutschland einreisen.
Eine Stunde später ergab die Überprüfung eines weiteren Rumänen am Rastplatz "Am Heidenholz", dass auch er mit einem nationalen Haftbefehl gesucht wird. Der 46-Jährige wurde am Amtsgericht Bayreuth im Jahr 2019 wegen Diebstahls verurteilt. Sein Arbeitgeber ging in Vorkasse und zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1.518,50 EUR.
Weitere drei Stunden später ging es für einen Mann aus Ungarn von der A17 auf direktem Weg ins Gefängnis. Der 57-Jährige wurde am Amtsgericht München im Dezember 2017 wegen Diebstahls zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Die Haftstrafe könnte er abwenden, mit Begleichung der Geldstrafe von 1.573,50 EUR. Das scheiterte an seinen finanziellen Mitteln. Wegen Diebstahls wurde eine jetzt 29-jährige Frau aus Bosnien-Herzegowina zu einer Geldstrafe am Amtsgericht Köln verurteilt. Ihre Fahrt konnte sie fortsetzen, nachdem sie die Geldstrafe von 850 EUR bezahlt hatte. Somit musste sie nicht für 85 Tage in Haft.
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