Bundespolizeidirektion München: Rückkehr nach Deutschland führt ins Gefängnis / Montenegriner will trotz Einreiseverbots nach Deutschland
Die Bundespolizei hat am Donnerstag (25. Februar) einen montenegrinischen Staatsangehörigen ins Gefängnis gebracht. Er war bei Grenzkontrollen auf der A93 festgenommen worden. Gegen ihn lag nicht nur ein Haftbefehl, sondern zudem ein Einreiseverbot für die Bundesrepublik vor.
In der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden stoppten die Bundespolizisten einen Kleintransporter, der in Montenegro zugelassen ist. Bei der Überprüfung der Personalien des Fahrers stellte sich heraus, dass der Montenegriner mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft in Hannover gesucht wurde. Wegen Diebstahls war der 40-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro inklusive Verfahrenskosten verurteilt worden. Die geforderte Summe hatte der Mann bisher jedoch nicht bezahlt. Auch bei seiner Festnahme konnte er den Betrag nicht aufbringen. Ersatzweise sah das Gericht eine 70-tägige Haft vor.
Ferner hatte der Südosteuropäer in der Vergangenheit in Deutschland Asyl beantragt. Dieser Antrag war im vergangenen Sommer jedoch abgelehnt und der Mann in seine Heimat abgeschoben worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte ein Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen ihn verhängt. Dennoch versuchte der montenegrinische Staatsangehörige, wieder nach Deutschland zu gelangen. Daher hat er nicht nur seine Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen zu verbüßen, sondern muss auch mit einem Strafverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise rechnen. Bundespolizisten brachten ihn in ein Augsburger Gefängnis.
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