Untersagung der Weiterfahrt für zwei Pkw-Fahrer
Polizeibeamte zogen gestern, am 02.03.2021, im Bereich Barth sowie auf der Insel Rügen zwei Pkw-Fahrer aus dem Verkehr, die unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmittel standen. Beiden wurde die anschließende Weiterfahrt untersagt und eine Mitteilung an die Führerscheinstelle gefertigt.
So kontrollierten die Beamten des Polizeirevieres Barth gegen 10:15 Uhr einen 65-jährigen Deutschen, der in seinem Pkw Peugeot durch Pruchten fuhr. Bei der Verkehrskontrolle ergab sich für die Beamten der Verdacht, dass der Mann unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,56 Promille.
Auf der Insel Rügen stoppten die Bergener Polizeibeamten in Putbus einen 20-jährigen Deutschen in seinem Pkw Audi. Gegen 19:15 Uhr fiel den kontrollierenden Beamten auf, dass der Fahrer möglicherweise unter dem Einfluss von Betäubungsmittel am Straßenverkehr teilgenommen hatte. Ein Drogenvortest ergab ein positives Ergebnis auf Amphetamin, Methamphetamin und Kokain, weshalb im Anschluss eine Blutprobenentnahme bei dem jungen Mann erfolgte. Der 20-Jährige ist für die Beamten kein Unbekannter. Bei einer Verkehrskontrolle am 11.02.2021 in Bergen auf Rügen reagierte der Drogenvortest ebenfalls positiv auf die Substanzen wie am gestrigen Abend (siehe auch Pressemitteilung vom 12.02.2021
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108767/4836717).
Die Beamten leiteten gegen die beiden Fahrer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Der 20-Jährige muss sich zudem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
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Öffentlichkeitsarbeit
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