Mann erleidet Knochenbruch nach Sprung von fahrendem Güterzug
Mit einem Knöchelbruch endete der Sprung eines 18-Jährigen von einem fahrenden Güterzug. Der Mann aus Bad Sooden-Allendorf war am vergangenen Samstag (6.3.), gegen 9:00 Uhr, im Bahnhof Fulda verbotenerweise auf einen Güterzug geklettert.
Nach einer Strecke von rund zwei Kilometern sprang der Waghalsige im Stadtgebiet Fulda (Bereich Hermann-Muth-Straße) von dem fahrenden Zug.
Mit seinen Verletzungen kam der 18-Jährige anschließend in ein Fuldaer Krankenhaus. Alkohol und Drogenkonsum waren nicht im Spiel.
Mann wollte eine Zigarette rauchen
Den Bundespolizisten erklärte der Mann, dass er im Bahnhof Fulda auf den Zug geklettert sei, um eine Zigarette zu rauchen, anschließend wäre der Zug abgefahren. Der Bahnverkehr wurde durch den Vorfall nicht beeinträchtigt.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen den 18-Jährigen aus dem Werra-Meißner-Kreis ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Hinweis der Bundespolizei
Das Betreten von Bahnanlagen, insbesondere von abgestellten Zügen, ist für Unbefugte verboten. "Zuwiderhandlung können unter Umständen sogar tödlich enden, wie ein Fall aus der Vergangenheit beweist!", sagt Polizeidirektorin Sonja Koch-Schulte, Leiterin der Bundespolizeiinspektion Kassel.
Ein ähnlicher Fall aus der Vergangenheit endete damals tödlich
Betroffen war seinerzeit ein 21-Jähriger aus Burghaun (Landkreis Fulda). Der Mann war im Januar 2019 im Bahnhof von Burghaun verunglückt und tödlich verletzt worden.
Der 21-Jährige stieg in Bad Hersfeld ebenfalls verbotenerweise auf einen haltenden Güterzug. Mit diesem fuhr er dann in Richtung Burghaun.
Da er dort wohnte, hatte er vermutlich die Durchfahrt des Zuges durch den Bahnhof genutzt, um von dem fahrenden Zug abzuspringen. Dabei prallte er gegen einen Strommast und zog sich tödliche Verletzungen zu.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Kassel
Heerstr. 5
34119 Kassel
Pressesprecher
Klaus Arend
Telefon: 0561/81616 - 1011; Mobil: 0175/90 28 384
E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de
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