Streifenwagen muss betrunkenem Autofahrer ausweichen – Fahrtende, Blutprobe, Anzeige

Als Beamte der Polizei Mönchengladbach am frühen Sonntagmorgen (21.03.2021) einem Schlangenlinien fahrenden Autofahrer auf der Autobahn ausweichen mussten, um einen Unfall zu verhindern, hielten sie ihn umgehend an. Damit hieß es für den alkoholisierten 29-jährigen: Ende der Fahrt und Anfang des Strafverfahrens. Die Polizisten befuhren gegen 6 Uhr mit dem Streifenwagen die A52 als ihnen auffiel, dass der dann vor ihnen fahrende Pkw augenscheinlich unsicher und in Schlangenlinien geführt wurde. Als sie ihn überholen wollten, um sich davor zu setzen, fuhr er plötzlich so weit nach links, dass die Beamten ausweichen mussten, um einen Unfall zu verhindern. Sie setzten sich vor den Wagen, gaben Anhaltezeichen und zogen ihn so zwecks Kontrolle aus dem fließenden Verkehr. Schon bei der Ansprache des Fahrers vernahmen die Beamten deutlichen Alkoholgeruch aus dem Fahrzeuginneren. Die Sprache des 29-Jährigen war verwaschen. Ein Atemalkoholvortest ergab einen Wert, der für eine deutliche Alkoholisierung spricht. Dem Fahrer, der sich nach eigenen Angaben noch in der Probezeit befindet, wurde das Führen von Kraftfahrzeugen bis auf weiteres untersagt. Ein Amtsarzt entnahm ihm eine Blutprobe. Die Polizisten leiteten ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit in Folge von Alkoholgenuss ein. (cw) Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizei Mönchengladbach Pressestelle Telefon: 02161/29 10 222 Fax: 02161/29 10 229 E-Mail: pressestelle.moenchengladbach@polizei.nrw.de https://moenchengladbach.polizei.nrw Kontaktdaten anzeigen Rückfragen von Journalisten bitte an: Polizei Mönchengladbach Pressestelle Telefon: 02161/29 10 222 Fax: 02161/29 10 229 E-Mail: pressestelle.moenchengladbach@polizei.nrw.de https://moenchengladbach.polizei.nrw