Verkehrsunfallflucht mit Sachschaden +++ Sachbeschädigung an Kraftfahrzeug +++ Fahren unter Alkoholeinfluss
1. Verkehrsunfallflucht
Unfallort: Hofheim am Taunus - Wildsachsen, Widilostraße
Unfallzeit: Donnerstag, den 25.03.2021, 12:40 Uhr bis 12:55 Uhr
Ein weißer Lkw wurde durch den Fahrzeugführer unbeschädigt im o. g. Zeitraum am Fahrbahnrand in der Widilostraße in Hofheim am Taunus - Wildsachsen geparkt. Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer fuhr vermutlich mit einem Fahrzeug über die heruntergelassene Rampe des Lkw, wodurch diese beschädigt wurde. Der oder die Unfallverursacher/-in entfernte sich daraufhin unerlaubt von der Unfallörtlichkeit, ohne den Pflichten als Unfallbeteiligter nachgekommen zu sein. Der Schaden am geparkten Lkw beläuft sich auf schätzungsweise 5000,00 Euro.
Zeugen und Hinweisgeber werden gebeten sich mit dem Regionalen Verkehrsdienst des Main-Taunus-Kreises unter der Telefonnummer 06190 / 9360-45 in Verbindung zu setzen.
2. Sachbeschädigung an Kraftfahrzeug
Örtlichkeit: Kriftel, Auf der Hohlmauer
Zeit: Donnerstag, den 25.03.2021, 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Ein schwarzer Ford Mustang wurde durch den Halter im angegebenen Zeitraum unbeschädigt auf dem Parkplatz der Konrad-Adenauer-Schule geparkt. Der oder die Täter/-in/-innen beschädigten das Kraftfahrzeug mit Hilfe eines spitzen Gegenstandes an der Beifahrerseite in Höhe von 70cm und einer Breite von 85 cm. Der Schaden am Pkw beläuft sich auf schätzungsweise 300,00 Euro.
Hinweise zu der Sachbeschädigung nimmt die Hofheimer Polizei unter der Telefonnummer 06192 / 2079 - 0 entgegen.
3. Fahren unter Alkoholeinfluss
Örtlichkeit: Hattersheim am Main, Stettiner Straße
Zeit: Samstag, den 27.03.2021, 01:09 Uhr
Ein 40-jähriger wurde in Nacht von Freitag auf Samstag zum angegebenen Zeitpunkt durch eine Streifenbesetzung der Polizeistation Hofheim in der Settiner Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle konnte durch die Beamten leichter Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert über der 0,25 mg/l / 0,5 Promille - Grenze gemäß Straßenverkehrsgesetz. Der Fahrzeugführer wurde daraufhin auf die Dienststelle sistiert, um einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholwert mittels einem geeichten Atemalkoholmessgerät zu erlangen. Gegen den 40-jährigen Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss eingeleitet. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde dieser von der Dienststelle entlassen.
Gefertigt: Englert, PK
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