E-Scooter – was ist erlaubt, was ist verboten?
Ein Dokument
Presse-Elektrokleinstfahrzeuge.pdfPDF - 124 kB
Seit 2019 gibt es die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung, mit der Elektroscooter im Straßenverkehr erlaubt sind. Zahlreiche Regelungen wurden darin getroffen, um eine gutes Nebeneinander von Fußgängern, Radfahrern, Kraftfahrzeugen und E-Scootern im begrenzten Verkehrsraum zu gewährleisten. Auch in Wilhelmshaven sind die Mobilitätshilfen immer öfter im Straßenbild zu sehen, und seit kurzem stehen an vielen Stellen Verleih-Scooter, die nach Anmeldung genutzt und einfach wieder abgestellt werden können. Kontrollen haben häufig eine hohe Ahnungslosigkeit über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Nutzern offen gelegt. Daher der nochmalige Apell der Polizei: "Erst informieren, dann fahren". Die Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland möchte die aktuelle Entwicklung und die Einführung der Verleih-Scooter zum Anlass nehmen und erneut auf die wesentlichen Regelungen hinweisen. Nicht alle Scooter sind im Straßenverkehr erlaubt. Sie müssen über eine sogenannte Konformitätsbescheinigung, früher Betriebserlaubnis genannt, verfügen, sowie mit einem Typenschild und einer Identifizierungsnummer ausgestattet sein. Nur auf diese Weise ist gewährleistet, dass sie sicher und für den Straßenverkehr ausgelegt sind. Nicht selten sind es die günstigen Fahrzeuge, denen keine Konformitätsbescheinigung erteilt wurde. Sie dürfen im Straßenverkehr nicht benutzt werden. Es besteht eine Versicherungspflicht. Die Haftpflichtversicherung wird durch ein aufgeklebtes Versicherungskennzeichen (für 2021 sind die Kennzeichen blau) nach außen deutlich gemacht. Trotzdem muss der Versicherungsnachweis, auf dem auch die Identifizierungsnummer eingetragen ist, mitgeführt werden. Wer einen E-Scooter fahren will, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis oder eine Mofa-Prüfbescheinigung sind nicht erforderlich. Es dürfen nur beschilderte Fahrradwege oder die Straße befahren werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu. Durchfahrtsverbote für Kraftfahrzeuge gelten auch für E-Scooter. Bei Verstößen ist ein Verwarngelder in Höhe von 15 bis 20 Euro vorgesehen. Für die Nutzung von Mobiltelefonen (100 Euro Bußgeld, 1 Punkt), Missachtung des Rotlichtes (60 Euro, 1 Punkt) oder den Alkohol-Promillegrenzen (ab 0,5 Promille 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, ab 1,1 Promille Geldstrafe, 3 Punkte, evt. Entzug der Fahrerlaubnis, unter 21 oder in der Probezeit 0,0 Promille -Grenze) gelten die gleichen Regelungen wie beim Autofahren. Für Rückfragen steht insbesondere der Leiter Sachgebiet Verkehr der Polizeiinspektion Wilhelmshaven, KHK Kreye, unter der Tel.-Nr.: 04421-9420, und jede Polizeidienststelle zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI