Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss, Beifahrer mit verbotenem Messer und Medikamenten
(BOE) Am 08.04.2021, gegen 21:45 Uhr, gab ein Funkstreifenwagen der Polizei Hoya einem Audi-Fahrer das Anhaltesignal. Noch vor dem Stillstand warf der Beifahrer augenscheinlich zwei kleine Gegenstände aus dem Fenster. Es wird festgestellt, dass es sich bei den Gegenständen um verschreibungspflichtige Medikamente handelt, für die der 20-Jährige kein Rezept hat. Die Medikamente sind somit illegal erworben worden. Weiterhin wird in seinem Rucksack ein verbotenes Einhandmesser aufgefunden. Sowohl die Medikamente als auch das Messer werden beschlagnahmt.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen illegalem Besitz von verschreibungspflichtigen Medikamenten und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Führen des verbotenen Messers.
Der 19-jährige Fahrzeugführer selbst wird während der Kontrolle nervöser. Ein Drogenvortest verläuft positiv auf THC, dem Wirkstoff von Cannabis. Im Fahrzeug selbst werden noch einige Gramm Cannabis aufgefunden sowie diverses "Konsumbesteck", die dem Fahrzeugführer zugeordnet werden können. Sämtliche dieser Gegenstände werden beschlagnahmt.
Es wird eine Blutentnahme zur Sicherung des Verfahrens bei dem 19-jährigen Fahrzeugführer entnommen. Die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug wird ihm untersagt. Neben dem Strafverfahren wegen Erwerb und Besitz von Cannabis wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel gegen den jungen Mann eingeleitet. Die Konsequenz: 500 EUR, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Erschwerend hinzu kommt, dass der Führerschein dem 19-jährigen bislang nur auf Probe ausgestellt wurde.
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