Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol mit anschließendem Verkehrsunfall. Weiterhin unbefugte Ingebrauchnahme eines Kfz.
(me)
Am Sonntag, 11.04.2021, gegen 01:35 Uhr, fällt einer Funkstreifenwagenbesatzung aus Rinteln im Rahmen der Streife ein silberner Audi auf, wobei der Führer des Wagens wiederholt während der Fahrt das Licht ein- und ausschaltet. Die Beamten entschließen sich, das Fahrzeug zu kontrollieren und geben über die TOP-Anlage des Streifenwagens das Anhaltesignal. Weiterhin werden Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet. Dies ignoriert der Fahrzeugführer, schaltet das Licht gänzlich aus, beschleunigt und setzt seine Fahrt unter Schlangenlinien über die Extertalstraße fort. Beim Versuch nach links auf die B238 in Fahrtrichtung Steinbergen einzubiegen kommt er von der Fahrbahn ab und gegen ein Verkehrszeichen. Der Fahrzeugführer versucht fußläufig zu flüchten, wird aber von den Beamten daran gehindert.
Bei dem Fahrzeugführer handelt es sich um einen 21-jährigen Rintelner, der nach Belehrung einräumt, Betäubungsmittel und Alkohol konsumiert und keinen Führerschein zu haben. Der Wagen sei ihm vom Halter geliehen worden.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergibt eine Atemalkohlkonzentration von 0,82 Promille. Weiterhin steht er nach einem durchgeführten Drogenvortest unter dem Einfluss von THC und Kokain.
Bei dem 21-jährigen wird eine Blutprobe entnommen.
Nach Rücksprache mit dem Pkw-Halter habe der Freund den Wagen ohne sein Wissen genommen.
Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkohol- und Drogenkonsums, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unbefugte Ingebrauchnahme eines Pkw eingeleitet.
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