Drogenhandel beobachtet – Rauschgift sichergestellt
Am Montag (12.04.), gegen 19:10 Uhr, beobachteten Polizeibeamte im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes einen mutmaßlichen Drogenhandel an einer Bushaltestelle am Bommershöfer Weg.
Bei einer Kontrolle des mutmaßlichen Verkäufers konnten die Beamten in seiner Kleidung Cannabis und Bargeld in kleinen Scheinen auffinden. Ein Richter ordnete daraufhin die Durchsuchung seiner Wohnung an. Hier wurde bei dem 22-jährigen Meerbuscher weiteres Cannabis aufgefunden und sichergestellt.
Bei der Kontrolle der mutmaßlichen Käufer, einem 24-jährigen Meerbuscher und einem 25-jährigen Mettmanner, wurden geringe Mengen Cannabis aufgefunden.
Die drei Verdächtigen wurden nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen entlassen und müssen sich nun in Strafverfahren verantworten
Illegal sind Drogen - auch in geringen Mengen für den Eigenbedarf - dann, wenn der Anbau, Besitz, Erwerb oder Handel per Gesetz verboten sind. Das Betäubungsmittelgesetz führt dazu eine Liste mit zahlreichen Substanzen auf. Diese Liste wird ständig erweitert, da immer wieder neue, leicht veränderte Substanzen auftauchen.
Cannabis ist der Oberbegriff für verschiedene Produkte aus der Hanfpflanze. Die getrockneten Blätter werden als Marihuana bezeichnet. Das aus den weiblichen Blüten und den Blättern gewonnene Harz nennt man Haschisch oder Cannabisharz.
Haschisch und Marihuana werden meist geraucht, seltener gegessen oder als Tee getrunken. Beim Konsum kommt es zu Veränderungen der Sinneswahrnehmung, des Farb- und Geräuschempfindens sowie des Raum- und Zeitgefühls. Mögliche Folgen sind aber auch Konzentrationsmangel, Apathie und Antriebsmangel, Angst, Panik, innere Unruhe und Verwirrtheit. Unterschätzt wird die psychische Abhängigkeit. Zudem kann der tägliche Konsum von Cannabis dauerhafte Hirnschädigungen verursachen.
Weitere Informationen und Präventionstipps zum Thema erhalten Interessierte auf der Internetseite der Polizei unter https://www.polizeifürdich.de/deine-themen/drogen/illegale-drogen.html.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw