Bundespolizeidirektion München: Wiedersehen macht keine Freude/ Aggressiver Mann in Klinik eingewiesen
Am Mittwochmittag (14. April) haben Bundespolizisten einen mutmaßlichen Schwarzfahrer mehrfach des Bahnhofs verweisen müssen. Als der Migrant, später zwei Männer unvermittelt angreifen wollte, leistete er gegen die Festnahme Widerstand und wurde anschließend in ein Krankenhaus eingewiesen. Eine verletzte Polizistin musste ihren Dienst abbrechen.
Zunächst wurde die Weilheimer Bundespolizei durch die Zugbegleiterin einer Regionalbahn zur Unterstützung gerufen. Ein Fahrgast hatte bei der Fahrscheinkontrolle kein gültiges Ticket vorweisen können. Die Beamten führten auf der Dienststelle eine Identitätsfeststellung durch, woraufhin der afghanische Staatsangehörige zusammen mit einer Anzeige wieder entlassen werden konnte.
Nur kurze Zeit später mussten die Bundespolizisten eingreifen. Diesmal hatte der junge Afghane versucht, eine Getränkedose aus dem Bahnhofskiosk zu entwenden. Die Beamten sprachen dem 19-Jährigen nach der Sachverhaltsaufnahme einen Platzverweis aus. Jedoch musste die Streife den Migranten innerhalb der nächsten Stunde insgesamt viermal aus dem Bahnhof begleiten.
Keine zwei Stunden nach dem ersten Zusammentreffen beobachteten die Beamten, wie der Mann schreiend und mit gestrecktem Bein zwei vor einem Linienbus stehende Männer angriff. Während der Fahrkartenkontrolleur und der Busfahrer auswichen, waren auch schon die Bundespolizisten zur Stelle, brachten den Angreifer zu Boden und legten ihm Handfesseln an. Gegen die Maßnahme widersetzte sich der Afghane erheblich, wodurch zwei Polizistinnen verletzt wurden. Eine Beamtin musste den Dienst später sogar abbrechen.
Bereits am Vortag leistete der Mann Widerstand bei einer Maßnahme der Landespolizei. Zuständigkeitshalber veranlasste die Polizeiinspektion Weilheim nun eine Einweisung des Täters auf die psychiatrische Station des Klinikums Weilheim. Der wegen mehrerer Straftaten Polizeibekannte wird sich nun wegen versuchten Diebstahls, versuchter Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Hausfriedensbruchs verantworten müssen. Die Bundespolizei informierte zudem die zuständige Ausländerbehörde des Asylbewerbers über den Sachverhalt.
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