BPOL NRW: Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Dortmund, Bochum und Hagen – Bundespolizei informiert über bevorstehende Kontrollmaßnahmen

Ein Dokument 210415BPOLDSTAAGVWaffenverbotDOHABO.pdfPDF - 282 kB Nach den, vom 03. März bis zum 7. März erfolgreich durchgeführten Waffenverbotszonen in den Hauptbahnhöfen Essen, Gelsenkirchen und Mülheim (a.d.R.), beabsichtigt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erneut Waffenverbotszonen einzurichten. Vom 21. April bis zum 26. April ist im Dortmunder, Bochumer und Hagener Hauptbahnhof, das Mitführen sämtlicher Waffen, Hieb- und Stichwaffen und gefährlichen Gegenständen verboten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Haus- und Beförderungsverbot sowie Zwangsgeld geahndet werden. Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen im Nah- und Fernverkehr, sowie Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs, verzeichnet die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte in den genannten Hauptbahnhöfen. Im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres registrierte die Bundespolizei in den jeweiligen Bahnhöfen eine hohe zweistellige Zahl an Fällen, in denen Waffen eingesetzt oder mitgeführt worden sind. Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Gürtelmesser, Scheckkartenmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schraubendreher u.Ä. sicher. Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4850414 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4808242 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4815169 Die Hauptbahnhöfe Dortmund, Bochum und Hagen werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder, vor allem am Wochenende, zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden. Auf Grund der Zunahme von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer/innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen. - Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 21. April 2021, 14:00 Uhr bis 26. April 2021, 06:00 Uhr. - Der Geltungsbereich umfasst den Dortmunder, Bochumer und Hagener Hauptbahnhof inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen ist der U-Bahn/ Stadtbahn Bereich. - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten. Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.Bundespolizei.de) eingesehen werden. Für interessierte Medienvertreter ist (außer am Wochenende) ein mobiles Presseteam unter mobil: 0173 7150710, erreichbar. Aus pandemiebedingten Gründen wird es keine Drehbegleitung von Einsatzkräften geben. Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über Twitter begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Mobil: +49 (0) 173 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund www.bundespolizei.de Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.