Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung – Polizeipräsident Lange: „Ein wichtiges Urteil“

Lfd. Nr.: 0402 Für seine volksverhetzenden Aussagen im Internet und die verbale Billigung von Straftaten verurteilte das Amtsgericht einen Dortmunder zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die der heute 65-Jährige derzeit verbüßt. Auf einer Internet-Plattform äußerte sich der Pensionär im Jahr 2016 strafbar über die Tötung von drei Menschen in Deutschland, darunter ein Opfer aus Dortmund, das von einem Mitglied des Nationalen Widerstands getötet wurde. Dazu Polizeipräsident Gregor Lange: "Diese Freiheitsstrafe ist aus meiner Sicht sehr wichtig. Sie zeigt, dass die Sonderkommission Rechts auch bei Hassrede im Internet konsequent vorgeht und Ermittlungsverfahren einleitet, die zu Anklagen und Verurteilungen führen können. Wer sich ideologisch in die Nähe oder in die Mitte von Rechtsextremisten begibt und mit Volksverhetzung oder andere szenetypischen Delikten auffällt, muss in einer wehrhaften Demokratie mit rechtsstaatlichen Konsequenzen rechnen. Das Urteil ist auch wichtig, weil gerade die Verbreitung von menschenverachtenden Inhalten im Internet zu Straftaten in der Realität anstacheln kann." Der Einsatz einer Sonderkommission, ein Präsenzkonzept in Dortmund-Dorstfeld und strenge Auflagen bei Versammlungen führen seit 2014 zu einem Rückgang rechtsextremistisch motivierter Straftaten insgesamt und vor allem auch bei den von Rechtsextremisten begangenen Gewalttaten. Im März 2021 legte Polizeipräsident Gregor Lange dazu eine umfangreiche Bilanz vor - die rechtsextreme Szene in Dortmund ist personell und organisatorisch geschwächt. Siehe auch https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4873617 Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Polizei Dortmund Peter Bandermann Telefon: 0231-132-1023 E-Mail: Peter.Bandermann@polizei.nrw.de https://dortmund.polizei.nrw/