BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier wegen besonders schweren Falls des Diebstahls – 6 Monate Haft
Die Bundespolizei hat am Samstagmorgen einen 41-Jährigen Georgier an der BAB 44 am ehemaligen Grenzübergang Aachen-Lichtenbusch festgenommen. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls. Er hatte sich zum Antritt seiner 6-monatigen Haftstrafe nicht gestellt und war nach Belgien untergetaucht. Bei der Einreise mit seinem Fahrzeug hatte er sich bei den Beamten mit einem verfälschten Fahrzeugschein und einem total gefälschten georgischen Führerschein ausgewiesen. Des Weiteren hatte der 41-Jährige mit seiner Begleiterin keinen gültigen Aufenthaltstitel für Deutschland. Sie waren beide als Asylbewerber in Belgien registriert gewesen und durften nicht nach Deutschland einreisen. Der Georgier wurde mit seiner Begleiterin wegen der ausländerrechtlichen Verstöße beanzeigt. Zudem kommt für ihn noch erschwerend die Urkundenfälschung in Form der Vorlage der gefälschten Dokumente hinzu. Der 41-Jährige wurde nach seiner Festnahme in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert. Von hier wird er an die zuständige Justizvollzugsanstalt überführt werden.
Seine Begleiterin erhielt eine Ausreiseaufforderung und musste das Bundesgebiet wieder in Richtung Belgien verlassen.
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